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HUK-Coburg Hamburg: Kündigungsverfahren gegen Betriebsrat | Betroffen ist einer – gemeint sind alle

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Dossier

HUK-Coburg Hamburg: Kündigungsverfahren gegen Betriebsrat | Betroffen ist einer - gemeint sind alle (ver.di HH)Im Kündigungsverfahren gegen den stellvertretenden Betriebsratsvorsitzenden Maik Studier hat die HUK-Coburg in der ersten Instanz erfreulicherweise verloren und geht in die zweite Instanz. Die HUK-Coburg hat bereits angekündigt, dass sie bei einer eventuellen Niederlage das Verfahren auch bis vor das BAG bringen will. Wir möchten mit einer breit organisierten Solidarität den Kollegen Maik Studier unterstützen damit möglichst am Montag, den 23. November 2015 um 10:30 Uhr im Landesarbeitsgericht Hamburg, Osterbekstraße 98  im Saal 419 sämtliche Stuhlreihen mit Kolleginnen und Kollegen besetzt sind. Unterstützt deshalb den Kollegen in der Auseinandersetzung und setzt mit eurer Anwesenheit ein Zeichen der Solidarität!Soli-Aufruf bei ver.di-Landesbezirk Hamburg externer Link, dort auch Solidaritätserklärungen und Hintergründe, für Informationen zur Kündigung von Maik Studier v.a. den Brief von verdi Hamburg an HUK-Coburg vom 23.9.2015 externer Link . Siehe dazu nun Berichte:

  • HUK macht Jagd auf Kranke: Hamburger Arbeitsgericht gibt allen Kündigungsschutzklagen statt New
    “Statt die krank machenden Arbeitsbedingungen zu verändern, bläst der Versicherungskonzern HUK-Coburg zur Jagd auf Kranke. In der Hamburger Niederlassung zum Beispiel filterten Führungskräfte unter den 200 Beschäftigten sieben Kolleg/innen mit längeren oder häufigeren krankheitsbedingten Fehlzeiten heraus. Die erschienen – weil ohne Unterhaltspflichten – wohl für eine personenbedingte Entlassung besonders geeignet. Im April 2017 erhielten sie – obwohl langjährig, bis zu 34 Jahre beschäftigt – die Kündigung, obwohl der Betriebsrat widersprochen hatte. (…) Drei unterschiedliche Kammern des Gerichts gaben allen vier vorliegenden Kündigungsschutzklagen statt und verurteilten das Unternehmen dazu, die Kläger/innen jeweils zu unveränderten Arbeitsbedingungen weiter zu beschäftigen. Zur Begründung führten die Richter/innen in allen Fällen an, die Kündigung sei sozial nicht gerechtfertigt, weil ein „Betriebliches Eingliederungsmanagement“ (BEM) nach dem Neunten Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) jeweils nicht oder nicht ordnungsgemäß umgesetzt worden sei. (…) Doch auch nach den Entscheidungen des Hamburger Arbeitsgerichts erhält der HUK-Coburg-Konzern, der sich nach außen hin gern arbeitnehmer- und gewerkschaftsfreundlich darstellt, den Druck auf seine bundesweit 10.000 Beschäftigten aufrecht und legt Berufung zum Landesarbeitsgericht ein. Die erste Verhandlung dort ist für den 8. März 2018 angesetzt…” Bericht aus ver.di news Ausgabe 1 vom 27. Januar 2018 externer Link – Die erste Berufungsverhandlung beim Landesarbeitsgericht Hamburg findet statt am 8. März 2018 um 9:30 Uhr im Saal 407
  • Auch das 4. Kündigungsschutzverfahren gegen die HUK-Coburg gewonnen 
    Auch die 4. Kündigungsschutzklage gegen die HUK-Coburg gegen die ‘krankheitsbedingten’ Kündigungen wurde gewonnen. Zahlreiche Unterstützer/innen aus der HUK-Coburg in Hamburg und aus anderen ver.di-Fachbereichen hatten sich eingefunden, um der gekündigten Kollegin beizustehen und Öffentlichkeit herzustellen. Das Gericht stellte die Sachlage schon zu Beginn des Verfahrens klar: Die Geschäftsleitung und die betroffene Kollegin haben sich angesichts erhöhter Fehlzeiten der Kollegin an ein BEM-Verfahren (Betriebliches Eingliederungsmanagement) begonnen, dieses jedoch nicht abgeschlossen. Statt das Gespräch mit der Kollegin zu suchen und die bereits eingeleiteten Maßnahmen zur Entlastung der Arbeitbedingungen und Absenkung der Fehlzeiten der Mitarbeiterin zu bewerten, habe die Geschäftsleitung die Kündigung ausgesprochen. Dies sei nicht nachvollziehbar. Die Arbeitgeberseite hatte sichtlich Probleme, dagegen zu argumentieren. (…) Aber auch dieser positive Ausgang wird sicher nicht dazu führen, dass die HUK-Coburg ihre Strategie ändert. In allen vier jetzt entschiedenen Fällen müssen wir damit rechnen, dass die H.-C. zum Landesarbeitsgericht geht, allein, um die Verfahren und die unsichere Situation in die Länge zu ziehen. Und solange Kolleg/innen von Kündigung bedroht sind, frisst sich die Angst weiter durch die Belegschaft. Und wer aus Angst krank zur Arbeit geht und damit die Krankheitsquote absenkt, trägt dazu bei, die Gewinne der HUK-Coburg steigern. Und das ist es letztlich, worum sich alles dreht.” Aus der Meldung des Landesbezirksfachgruppenvorstands Versicherungen Hamburg und Nord vom 9.11.2017 – wir gratulieren!
  • Die nächsten Arbeitsgerichtstermine 
    für die beiden noch anstehenden Klagen: –  Dienstag, 17.10.2017, 9:00 Uhr, Saal 119 und Donnerstag, 09.11.2017, 13:00 Uhr, Saal 112. Alle Termine finden im Arbeitsgericht Hamburg, Osterbekstraße 96 statt.Treffpunkt eine halbe Stunde vor Prozessbeginn
  • HUK-Coburg: Auch die zweite Kündigungschutzklage am 21.9. gewonnen 
    Nach den 7 krankheitsbedingten Kündigungen allein in Hamburg war am 21.9.2017 auch die zweite Klage einer Kollegin der HUK-Coburg in Hamburg gegen ihre krankheitsbedingte Kündigung erfolgreich. Ca. 10 Kolleg/innen von der HUK-Coburg, aus weiteren Versicherungsbetrieben und auch anderen Fachbereichen waren gekommen und haben ihre Solidarität zum Ausdruck gebracht. Ähnlich wie bei dem Verfahren am 19.9. trug der Arbeitgeber Fehlzeiten der betroffenen Kollegin aus den letzten Jahren vor. Die Kollegin ist seit 30 (!) Jahren bei der HUK-Coburg beschäftigt und ist wegen krank machender Arbeitsbedingungen und immer weiter steigendem Arbeitsstress des öfteren krankheitsbedingt ausgefallen. Obwohl die Fehlzeiten der Kollegin zuletzt deutlich geringer geworden sind und das eingeleitete BEM-Verfahren (betriebliches Eingliederungsmanagement) noch nicht abgeschlossen war, hat die HUK-Coburg sich dazu entschlossen, die Kollegin zu ‘entsorgen’ und die Kündigung ausgesprochen…” Aus der Meldung des Landesbezirksfachgruppenvorstands Versicherungen Hamburg und Nord
  • Arbeitsgerichtstermin am 19.9.2017: Kündigungsschutzklage stattgegeben
    Der erste Arbeitsgerichts-Kammertermin in dieser Sache hat heute, am 19. September 2017 stattgefunden. ver.di hatte dazu aufgerufen, den Kollegen von der HUK-Coburg, dessen Klage heute verhandelt wurde, zu unterstützen. Insgesamt sind 18 Kolleg/innen von der HUK-Coburg, aus weiteren Versicherungsbetrieben und auch anderen Fachbereichen gekommen und haben ihre Solidarität zum Ausdruck gebracht. Der Arbeitgeber hatte Fehlzeiten des betroffenen Kollegen aus vergangenen Jahren vorgetragen und behauptet, dass diese für die HUK-Coburg nicht tragbar seien. Demgegenüber hat der Anwalt (Jens Gäbert von Bertelsmann & Gäbert), der den Kollegen vertritt, ausgeführt: Die Fehlzeiten hätten bestimmte Ursachen gehabt, diese Ursachen seien inzwischen beseitigt. Deshalb könne man von einer positiven Gesundheitsentwicklung des Kollegen ausgehen. Die Gegenseite (HUK-Coburg) ignorierte diese Darstellung  vollständig. Stattdessen unterbreiteten der anwesende Geschäftsstellenleiter der HUK-Coburg in Hamburg sowie der die HUK-Coburg vertretende Anwalt ein vergiftetes und wirklich sittenwidriges ‘Angebot': Der Mitarbeiter solle 2018 ein Jahr zur Probe arbeiten. Wenn seine Fehlzeiten dann deutlich unter 6 Wochen liegen würden, könne man ihn weiter beschäftigen. Sollten die Fehlzeiten aus Sicht der HUK-Coburg zu hoch sein, würde das Arbeitsverhältnis Ende 2018 beendet. Dieses ‘Angebot’ würde von der Personalabteilung der HUK-Coburg in Coburg ausdrücklich unterstützt. So etwas habe ich wirklich noch nicht erlebt! Es zeigt aber, wie weit zu gehen bzw. wie tief zu sinken sie bereit sind, um ihr Personalabbauprogramm durchzuziehen. Von Seiten des Gerichts wurde dann die Frage gestellt, ob man sich auf eine Aufhebung mit Abfindung einigen könne. Der Kollege, dem gekündigt worden war, und sein Anwalt stellten klar, dass der Mitarbeiter seinen Arbeitsplatz behalten will und keiner wie auch immer gearteten Aufhebung zustimmen wird. Der Anwalt stellte den Antrag, dass das Gericht entscheiden möge, dass das Arbeitsverhältnis nicht beendet sei. Die Richterin teilte den Beteiligten mit, dass sie noch an diesem Tage entscheiden und diese Entscheidung bekanntgeben werde. Damit war nach einer Stunde Verhandlungszeit der Termin beendet. Heute nachmittag wurde dann das Ergebnis bekannt: Es ist ein Beschluss im Sinne des Klägers gegen die Beklagte (HUK-Coburg) ergangen. Der Kündigungsschutzklage ist stattgegeben worden.” Meldung des Landesbezirksfachgruppenvorstands Versicherungen Hamburg und Nord
  • Protestmöglichkeiten
    Falls ihr Vorstand und Aufsichtsrat der HUK-Coburg anschreiben möchtet, z.B. weil ihr Versicherungsverträge bei der HUK habt, mit dem Vorgehen der HUK ggü. den Beschäftigten nicht einverstanden seid und das kundtun möchtet, die Adressen:
  • Landesarbeitsgericht Hamburg bestätigt Urteil: HUK- Coburg scheitert vor Landesarbeitsgericht mit Kündigungsversuch gegen engagierten Betriebsrat
    Am heutigen Montag hat das Landesarbeitsgericht Hamburg das Urteil des Arbeitsgerichtes Hamburg bestätigt, wonach eine Kündigung gegen das HUK – Coburg Betriebsratsmitglied Maik Studier unzulässig ist. (…) Über 50 Unterstützer nahmen an der Verhandlung vor dem Landesarbeitsgericht teil, bei der die HUK- Coburg in zweiter Instanz versucht hat, den engagierten Betriebsrat loszuwerden. Die Hartnäckigkeit und die Begründung des Kündigungsvorhabens legen die Vermutung nahe, dass das Versicherungsunternehmen in diesem Fall offensichtlich gegen betriebsrätliche und gewerkschaftliche Tätigkeit vorgehen wollte. „Bei diesem Verfahren wurde versucht mit fadenscheinigen Begründungen gegen einen engagierten Betriebsrat vorzugehen“, sagt Hans – Jürgen Klempau von ver.di Hamburg. „Wir begrüßen den Richterspruch und erwarten, dass die HUK – Coburg zukünftig von solchen Manövern absieht.““ Aus der Pressekurzmeldung von ver.di Hamburg vom 23. November 2015 externer Link. Siehe auch:
  • Huk-Coburg ./. Maik Studier LAG Kammertermin
    Heute, am 23.11.2015 um 10:30 Uhr, fand der Kammertermin statt. Ich hatte davon über einen Facebook-Kontakt erfahren. Es geht um Union Busting bei der HUK-Coburg…” Bericht mit Bildern von Margit Ricarda Rolf vom 23. November 2015 im Blog der Mobbing-Zentrale externer Link, siehe dort ein up-date vom 24. November 2015: “Ich habe inzwischen einen Hinweis erhalten, dass bei der HUK-Coburg Kollegen angehalten werden, andere Kollegen zu bespitzeln. Wir werden dem nachgehen. Sollte sich der Verdacht erhärten, werden wir uns nicht zurückhalten, auch Namen zu nennen.

Der Beitrag HUK-Coburg Hamburg: Kündigungsverfahren gegen Betriebsrat | Betroffen ist einer – gemeint sind alle erschien zuerst auf LabourNet Germany.


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