“Betriebsrat des Lieferdienstes Deliveroo vor dem Aus / Freie Mitarbeiter mit weniger Rechten / Proteste vor dem Kölner Arbeitsgericht. Mitarbeiter mehrerer Fahrrad-Essenslieferdienste haben am Dienstag (13.03.2018) vor dem Kölner Arbeitsgericht demonstriert. Sie befürchten, dass der erst im Februar 2017 gegründete fünfköpfige Betriebsrat des Kölner Lieferdienstes Deliveroo ausgehebelt wird. Anlass ist die Klage einer ehemaligen Betriebsrätin. Sie fordert Wiedereinstellung. Der Betriebsrat bei Deliveroo löst sich nach und nach auf, denn die befristeten Arbeitsverträge der Betriebsratsmitglieder wurden oder werden nicht verlängert oder entfristet. Betriebsräte haben einen höheren Kündigungsschutz. Deliveroo beschäftigt jetzt mehr Selbstständige. Die Zahl der Beschäftigten ist in wenigen Monaten von mehr als 130 auf jetzt unter 30 gesunken, so die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten…” Beitrag von Arne Busch vom 13.03.2018 beim WDR
, siehe neu dazu:
- [Protestbrief] Deliveroo: Betriebsräte wieder einstellen!
„Vor einem Jahr gegründet – seit einer Woche ist auch der zuletzt verbliebene Betriebsrat Orry Mittenmayer ohne Job, denn alle Arbeitsverträge beim Lieferdienst Deliveroo waren befristet. Mit Standing Ovations haben heute die Delegierten und Gäste des DGB-Kongress Orry und Sarah Jochmann, die auch für Deliveroo lieferte, begrüßt und einhellig eine Resolution verabschiedet: Solidarität mit den Beschäftigten und Betriebsräten von Deliveroo!…“ Beitrag der NGG vom 16.05.2018 mit Protestbrief-Vorlage
- Mit harten Bandagen: Fahrradlieferdienst Deliveroo vor Gericht
“Mit harten Bandagen versucht der Fahrrad-Essenslieferdienst Deliveroo frisch gewählte Betriebsräte los zu werden. So wurde am 13. März in Köln vor Gericht über den Fall einer Betriebsrätin verhandelt, deren befristeter Arbeitsvertrag nach der Entscheidung, für den Betriebsrat zu kandidieren, nicht verlängert wurde. Gemeinsam mit dem DGB-Rechtsschutz will die NGG in Köln will nun vor Gericht die “Entfristung” des Vertrages erreichen. Zuletzt hat das Unternehmen die Zahl der festangestellten Beschäftigten stark reduziert und setzt nun auf “Freelancer”. Mit drastischen Folgen: So werden etwa Unfälle der Fahrerinnen und Fahrer nicht mehr als Arbeitsunfälle anerkannt und es gibt keine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Nach Einschätzung der NGG Köln handelt es sich bei dem neuen Deliveroo-Beschäftigungsmodell um einen klaren Fall von Scheinselbständigkeit. Auch diese Frage soll das Gericht klären. Die Verhandlung wurde vorerst auf Mitte Mai vertagt…” NGG-Meldung vom 22.03.2018
- Siehe Liefern am Limit
bei Fratzebuch
Der Beitrag Kölner Lieferdienst Deliveroo unterläuft Mitbestimmung erschien zuerst auf LabourNet Germany.