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[14. Oktober 2017] 4. bundesweite Konferenz “Betriebsräte im Visier” in Mannheim

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[14. Oktober 2017] 4. bundesweite Konferenz "Betriebsräte im Visier" in MannheimAm Samstag, dem 14.10.2017, findet im Mannheimer Gewerkschaftshaus die 4. bundesweite Tagung „Betriebsräte im Visier” statt. Auf der Konferenz werden sowohl aktuelle Beispiele der  Gewerkschafts- und Betriebsratsbekämpfung dargestellt als auch Wege der Gegenwehr analysiert. Susanne Kim (IG Metall Vorstandsverwaltung), Rechtsanwalt Dietrich Growe (Kanzlei Dr. Growe und Kollegen) und andere referieren zu den genannten Themen. Nicht zuletzt aber will die Tagung Kolleginnen und Kollegen, die von BR-Mobbing betroffen sind, ein Forum zum solidarischen Erfahrungsaustausch und zur noch wirksameren Unterstützung bieten. Die Konferenz wird unterstützt von IG Metall Mannheim sowie von AKUWILL Oberhausen, IG BCE Weinheim, BR General Electric Mannheim, Überbetriebliches Solidaritätskomitee Rhein-Neckar, ver.di Rhein-Neckar und work-watch Köln. Siehe dazu weitere Informationen und nun die Ergebnisse:

  • Bundesweite Konferenz “Betriebsräte im Visier” fordert konsequente Bekämpfung von BR-Mobbbing New
    am Samstag, dem 14.10.2017, fand im Mannheimer Gewerkschaftshaus die 4. bundesweite Tagung „Betriebsräte im Visier – Bossing, Mobbing & Co.” statt. Über 100 Teilnehmerinnen und Teilnehmern aus verschiedenen Branchen hatten sich für diesen Kongress angemeldet. Anwesende Betriebsratsmitglieder aus verschiedenen Betrieben und Branchen berichteten über ihre schockierenden Erfahrungen. Diese belegen die weiter gewachsene Aggressivität gegenüber gewerkschaftlich aktiven Mitgliedern von Interessenvertretungen. (…) Die Tagung verabschiedete die Entschließung „Was tun gegen BR-Mobbing!“. Darin heißt es unter anderem: (…) Die Be- oder Verhinderung der Wahl von Betriebs- oder Personalräten ist ein Straftatbestand. Die Blockade der gesetzlich festgelegten Aufgaben von gewählten Betriebsratsgremien ist illegal. Das Mobben von Betriebsrats- und Gewerkschaftsmitgliedern ist kriminell. Es handelt sich hierbei um massive Verletzungen von Grund- und Menschenrechten. Die konsequente Bekämpfung von BR-Mobbing ist deshalb nicht allein eine Pflicht der Gewerkschaften. Politik, Justiz und Medien sind hier ebenfalls gefordert…” Pressemitteilung des Komitees „Solidarität gegen BR-Mobbing!“ vom 15. Oktober 2017 und die Entschließung „Was tun gegen BR-Mobbing!“
  • Erinnerung an die Anmeldung 
    Die Teilnahme an der Konferenz ist aus organisatorischen Gründen nur nach vorheriger Anmeldung möglich, bitte e-mail an solidaritaet@gegen-br-Mobbing.de
  • Samstag, 14. Oktober 2017, 13:00 – 19:00 Uhr im Gewerkschaftshaus Mannheim, Hans-Böckler-Str. 1, 68161 Mannheim

Der Beitrag [14. Oktober 2017] 4. bundesweite Konferenz “Betriebsräte im Visier” in Mannheim erschien zuerst auf LabourNet Germany.


Schwarzer Freitag am 13. Oktober 2017: Was sind deutsche Horror-Jobs?

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Dossier

Schwarzer Freitag am 13. Oktober 2017: Was sind deutsche Horror-Jobs?Ab Montag, 24. Juli 2017 können Beschäftigte und engagierte BürgerInnen solche Unternehmen nominieren, die sich durch fragwürdige Maßnahmen gegen Betriebsräte oder Gewerkschafter sowie extreme Ausbeutung, Lohnraub, Steuerflucht und andere sozial-schädliche Praktiken hervor getan haben. Die Sammlung dient zur Vorbereitung auf einen Aktionstag am Freitag, 13. Oktober 2017, an dem Betroffene, Unterstützer*innen und Solidaritätskomitees in ganz Deutschland Protestaktionen durchführen. (…) Unser Ziel ist, Beschäftigte, Gewerkschafter_innen und Betriebsratsmitglieder zu unterstützen, die am Arbeitsplatz auf unzumutbare Weise unter Druck gesetzt werden. Jetzt sind Sie gefragt: Welcher Arbeitgeber hätte Ärger verdient? Warum genau? Was ist passiert? Wer sind die Fertigmacher? Welche Anwälte & Unternehmensberater waren beteiligt? Wurden weitere Spezialisten hinzu gezogen (Detekteien, PR, Mediation etc.)? Gibt es Berichte (Zeitung, Blogs, Facebook, Gewerkschaftsmedien)?…” Infos bei Arbeitsunrecht zur Nominierung externer Link, siehe dazu:

  • Freitag13: Bundesweite Aktionen bringen H&M in Bedrängnis New
    Schwarzer Freitag für H&M: Proteste in zahlreichen Städten gegen sozialschädliche Arbeitszeit-Modelle und Union Busting. Kampf gegen die Schließung des Lagers Großostheim. Am Freitag, 13. Oktober 2017 fanden Aktionen vor H&M Filialen in rund 20 deutschen Städten statt. Die Organisatoren der aktion./.arbeitsunrecht sind zufrieden mit der Beteiligung an der Kampagne “Jetzt schlägt’s 13” und der großen medialen Resonanz auf die eigenverantwortlich organisierten lokalen Proteste. (Aktionsberichte sind als Kommentare unter diesem Artikel zu finden. (…) Wir freuen uns über phantasievoll ausgedachte und lustvoll umgesetzte Bilder und Darbietungen vor H&M-Filialen: einen Zombie-Walk – Marsch der lebenden Arbeitszeitleichen in Aschaffenburg, eine Modenschau der arbeitsrechtlichen Grausamkeiten in Herford, das öffentliche Zerflexen von 38,5 Stunden-Fest-Verträgen zu Flex-Verträgen in Köln, einen Hai-Alarm und die Absperrung eines arbeitsrechtliches Gefahrengebiet vor dem H&M-Flaggschiff-Geschäft in Hamburg,..” Auswertung des Aktionstags und Ausblick vom 15. Oktober 2017 externer Link von und bei Arbeitsunrecht, darin auch etliche Fotos. Jetzt schon vormerken! Frühzeitig Urlaub nehmen: Schwarzer Freitag am 13. April 2018
  • H&M: Am Freitag schlägt’s 13! Zombie-Walk und Modenschau der Grausamkeiten vor H&M-Filialen. Phantasievoller Protest gegen Arbeitsbedingungen in über 17 Städten 
    H&M: Am Freitag 13.10.2017 schlägt’s 13! Am Freitag, 13. Oktober 2017 führt der Verein aktion./.arbeitsunrecht zusammen mit Freunden und Unterstützer_Innen Aktionen vor Filialen der Mode-Kette H&M in über 17 deutschen Städten durch. Die Kundgebungen und Happenings wenden sich gegen: die Bekämpfung von Betriebsräten und Gewerkschaften in deutschen H&M-Filialen, die Auflösung geregelter Arbeitszeiten durch arbeitsvertragliche Experimente wie Kettenbefristungen, Jahresarbeitszeit-Konten, Arbeit auf Abruf und Flex-Verträge…” Pressemitteilung vom 9. Oktober 2017 von und bei Arbeitsunrecht externer Link, siehe die Übersicht der bundesweiten Aktionen externer Link ebd. und letzte Infos:
    • Meinungsfreiheit gilt auch bei H&M – Meinungsfreiheit in der Arbeitswelt verteidigen
      Maulkorb-Erlasse und eventuelle Drohungen des Managements sind unwirksam. Auch Lohnabhängige dürfen Kritik üben. H&M-Beschäftigte berichten von Verboten, mit der Presse und Aktivisten zu sprechen. Arbeitsunrecht hat dazu einen Hinweis veröffentlicht externer Link
    • Warum demonstrieren wir vor H&M Filialen?
      Arbeitsunrecht bei H&M. Rede von Werner Rügemer für Freitag 13. Oktober 2017 externer Link
    • Twitter: bitte den Hashtag #Freitag13 verwenden
  • Freitag13: H&M zieht Proteste auf sich 
    “… Gewonnen hat die schwedische Modekette H&M. Lange Zeit sah es nach dem Roten Kreuz aus. Der Mercedes-Zulieferer Rotec aus Hermaringen hat sich wacker geschlagen und mehr Stimmen als Beschäftigte auf sich vereinigt. Respekt! Wir möchten auch diejenigen bitten, die nicht für H&M gestimmt haben, sich jetzt in guter demokratischer Tradition hinter dem Gewinner zu versammeln und am Schwarzen Freitag mit solidarischen Aktionen zu glänzen. Denn: Ein Angriff auf eine(n) ist ein Angriff auf alle! (…) Was kannst Du tun? Verabrede Dich für den 13. Oktober mit Freunden und Kolleg*innen zu einer Aktion. Am bestem am Nachmittag oder frühen Abend. Frage örtliche Gruppen, ob sie mitmachen. Melde Eure Aktion bei uns an. Wir veröffentlichen Ort und Zeit, damit sich Sympathisanten anschließen können…” Meldung von Arbeitsunrecht vom 19.9.2017 externer Link dort weitere Infos, v.a.: Warum wurde H&M zum Ziel des Aktionstags Schwarzer Freitag, 13. Oktober 2017? externer Link. Siehe neu zu H&M:
    • Freitag13: H&M-Horror: Filial-Schließung | Aktionsvorschläge. Die Vorbereitungen zum Aktionstag Freitag, der 13. Oktober gegen H&M nehmen Fahrt auf. 
      Wir haben diverse Aktionsvorschläge erarbeitet. Von Henkern über Zombies, dem Schreddern von Arbeitsrechten, Verteilen willkürlicher Abmahungen bis zu Kontakt-Anzeigen. Lasst euch inspirieren: https://arbeitsunrecht.de/hm-zum-henker-spass-guerilla-statt-langeweile/ externer LinkDas H&M Management gießt nun zusätzliches Öl ins Feuer. Gestern gab die Geschäftsleitung bekannt, ab sofort jedes Jahr 10 bis 15 H&M-Filialen zu schließen. Scheinbar will man die Marke H&M samt Personal weitgehend eindampfen und statt dessen mit neuen Labels (Arket, Cos und &Another Story) und neuem Personal weiter machen. Eine Riesen-Schweinerei, die langjährige und ältere H&M-Mitarbeiter besonders hart trifft. Schuld ist nicht zuletzt das schlechte H&M-Marken-Image aufgrund brutaler Ausbeutung und Union Busting entlang der “Wertschöpfungskette” – von Bangladesh bis Blankenese. Die Wut in der Belegschaft wächst. Und auch der Wille zur Aktion…” e-mail-Meldung vom 29.09.2017 von Arbeitsunrecht
  • Rotes Kreuz, H&M und Mercedes-Zulieferer Rotec nominiert – Online-Voting für Aktionstag SchwarzerFreitag am 13. Oktober 2017 gestartet – Die Abstimmung läuft nur noch bis zum 15. September! 
    Während die Bundestagswahl 2017 längst gelaufen scheint und gähnende Langeweile verbreitet, verspricht die Wahl zum Aktionstag SchwarzerFreitag am 13. Oktober 2017 spannend zu werden. Die aktion./.arbeitsunrecht e.V. hat drei Kandidaten für die Online-Abstimmung zum Aktionstag SchwarzerFreitag, der 13. Oktober 2017 nominiert: Deutsches Rotes Kreuz, Hennes & Mauritz und Rotec (Mercedes-Benz Zulieferer) (…) Der Vorstand der aktion./.arbeitsunrecht musste aus 18 eingegangenen Vorschlägen drei Unternehmen auswählen. Es waren zahlreiche Berichte dabei, die ein beherztes Eingreifen von Bürgerrechtlern und Gewerkschaftern gegen Arbeitsunrecht rechtfertigen würden. Hier finden sie alle Vorschläge unserer Mitstreiter_innen und Follower:  https://arbeitsunrecht.de/schwarzer-freitag-was-sind-deutsche-horror-jobs-2/ externer Link. Unsere Auswahl war von folgenden Kriterien geleitet: Gibt es tragfähige Kontakte in die Belegschaft? Kreisen die Konflikte im Kern um Union Busting und Lohnraub? Wir wollten möglichst nur ein Unternehmen pro Branche nomineren…” Pressemitteilung vom 14. August  2017 externer Link, darin auch die Gründe für die Nominierung:
    • Deutsches Rotes Kreuz
      Das Deutsche Rote Kreuz ist wiederholt durch brachiales Vorgehen gegen Betriebsräte und Personalräte auffällig geworden. Ferner durch Lohndumping und Tarifflucht bzw. Tarifabstinenz. Konkret haben wir Kontakte zu Fällen im Kreis Oberlahn und der Region Hannover. Die gesetzliche Diskriminierung von 18.000 DRK-Schwestern, die als Leiharbeiterinnen profitabel verliehen werden, stellt eine der größten Fehlleistungen der amtierenden Bundesregierung dar, insbesondere der federführenden Arbeitsministerin Andrea Nahles (SPD)...” Siehe Warum ist das DRK für den Schwarzen Freitag, 13. Oktober 2017 nominiert? externer Link und Infos zu DRK im LabourNet
    • Hennes & Mauritz
      Der schwedische Textil- und Modekonzern tut sich seit Jahren hervor durch flächendeckendes, systematisches Union Busting darunter: willkürliche Kündigungen gegen Gewerkschafter; juristische Nachstellungen und Zermürbungsmethoden gegen Betriebsratgsmitglieder; Kettenbefristungen, unfreiwillige Teilzeitverträge, Flex-Verträge…” Siehe Warum ist H&M für den Schwarzen Freitag, 13. Oktober 2017 nominiert? externer Link und Infos zu H&M im LabourNet
    • Rotec Zerspanung GmbH (Mercedes-Benz Zulieferer)
      Die Rotec Zerspanung GmbH ist ein hochqualifizierter Zulieferer für die Auto-Industrie mit Sitz in Baden-Württemberg. Zu den wichtigsten Abnehmern zählt Mercedes-Benz. Das Management beutet die Beschäftigten aus und zermürbt unliebsame Betriebsratsmitglieder seit 2014 mit schmutzigen Methoden. Die Belegschaft der Produktion klagt über untertarifliche Bezahlung sowie willkürliche und intransparente Verteilung der Gehälter. In der Lokalkpresse ist die Rede von Mobbing, Bestechungsversuchen und einem insgesamt sehr rüden bis rassistischen Ton…” Siehe Warum ist der Auto-Zulieferer für den Schwarzen Freitag, 13. Oktober 2017 nominiert? externer Link
    • Das Online-Voting für Aktionstag SchwarzerFreitag am 13. Oktober 2017 externer Link ist nun gestartet
  • Wir brauchen Kontakte in Fertigmacher-Unternehmen: Helfen Sie uns bei der Recherche! 
    “… Wir bitten Sie um Unterstützung bei der Recherche und Kontaktaufnahme zu Fertigmacher-Unternehmen und ihren Belegschaften. Folgende Unternehmen sind momentan für den Aktionstag am Freitag, 13. Oktober 2017 nominiert: Caritas Personal Service GmbH; Ceva Logistics; Fressnapf; Hama GmbH& Co KG; Heine & Beisswenger Stiftung und Co KG (Rotec Zerspanung); Helios Kliniken GmbH; H&M; Kaufhaus Stolz; Stölting Sicherheitsdienst; United Internet AG (1&1, GMX, web.de u.a.); VW; ZDF; ZTE Services Deutschland GmbH. Was wir jetzt brauchen, sind vor allem Kontakte zu Betriebsratsmitgliedern und Beschäftigten der genannten Firmen…” Aufruf vom 31. Juli 2017 mit der Bitte um Kontaktausnahme bei aktion./.arbeitsunrecht e.V.: aktion@arbeitsunrecht.de

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Hamburg: HAG mahnt 9 Betriebsratsmitglieder ab. Maulkorbversuch durch Einschüchterung – solidarische Begleitung des Gütetermins erwünscht

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Dossier

Fight Union Busters!Rund 270 Beschäftigte leisten bei der Hamburger Assistenzgenossenschaft eG (HAG) persönliche Assistenz für Menschen mit Behinderungen. Die Beschäftigten sind, das liegt in der Natur dieser anspruchsvollen Tätigkeit, besonderen Belastungen ausgesetzt. In den Wohnungen der zu betreuenden Personen sind sie auf sich selbst gestellt und leisten ihre Dienste isoliert von KollegInnen. Neun Betriebsratsmitglieder und sechs von sieben Ersatzmitglieder haben nun wegen zweier Beiträge in der Betriebsratszeitung „BR-Info“ Abmahnungen erhalten. In beiden Texten werden in anonymisierter Form grenzwertige Belastungssituationen von AssistentInnen geschildert. Die Geschäftsleitung, vertreten durch Rechtsanwalt Heinrich Geising von der Kanzlei Dornheim, sieht dadurch den Betriebsfrieden gestört und einen Schaden für die HAG. Die Betriebsratsmitglieder pochen dagegen darauf, dass im BR-Info auch kritische und belastende Arbeitssituationen beleuchtet werden müssen. Die Abmahnungen werden als Einschüchterungsversuch und Angriff auf das Informationsrecht gegenüber der Belegschaft gewertet…” Beitrag von aktion ./. arbeitsunrecht e.V. samt der Pressemeldung des Betriebsrats der HAG vom 25.11.2015 externer Link. Der Gütetermin fand am 02.12.2015 ergebnislos statt. Siehe neu dazu:

  • Spendenaufruf von KollegInnen der HAG 
    “… Wir versuchen natürlich, uns juristisch dagegen zu wehren, obwohl auch unsere Anwält_inn_e_n inzwischen nicht mehr bezahlt werden. Es scheint uns dringend geboten, hiergegen politisch aktiv zu sein. Das verursacht zusätzliche Kosten. Zum Beispiel werden welche von uns zur Betriebsräte-Konferenz gegen Bossing, Mobbing & Co. nach Mannheim fahren; dafür entstehen uns Fahrtkosten. Wir bitten Euch hier und heute um Eure Solidarität und um Spenden, um diese zusätzlichen Kosten stemmen zu können…” Aus dem Spendenaufruf an die Gewerkschaftslinke Hamburg. Spendenkonto: Arnika Kuff, IBAN: DE 13 2004 0000 0404 1547 00, Verwendungszweck: Spende gegen Fertigmacherei
  • Arbeitgeber bedroht Betriebsratsvorsitzenden mit Amtsenthebung
    In der Hamburger Assistenzgenossenschaft (HAG) greift die Geschäftsführung den Betriebsrat zunehmend massiv an. Jüngster Akt: der Betriebsratsvorsitzende Karl S. wird doppelt abgemahnt und mit einem Amtsenthebungsverfahren bedroht. „Seit der Juni-Gehaltsabrechnung erleben wir in der HAG massive Angriffe auf unsere betriebsrätliche Selbstorganisation“, sagt Karl S., Betriebsratsvorsitzender einer Genossenschaft, deren Unternehmenszweck es ist, selbstbestimmtes Leben für Menschen mit Behinderung zu ermöglichen. Elf von zwölf in der HAG tätigen Betriebsräten wurden in ihrem Ehrenamt geleistete Stunden teilweise nicht anerkannt. Beim Vorsitzenden waren es insgesamt 36. (…) Dann kam der nächste Eklat. Wie aus heiterem Himmel erhielt der BR-Vorsitzende nun eine Dienstanweisung des Arbeitgebers. Er sollte an fünf Tagen in der Assistenz arbeiten und seine Betriebsratsarbeit ruhen lassen. „Ich hatte dem Arbeitgeber vorab mitgeteilt, an welchen Tagen ich Betriebsratsarbeit machen muss!“, sagt Karl S. Der Vorsitzende weigerte sich, der Dienstanweisung Folge zu leisten und verwies auf die Rechtslage. „Vom Gesetz her ist es klar geregelt, dass Betriebsratsarbeit vorgeht.“ Vier Wochen später kam das Schreiben des Unternehmens mit einer doppelten Abmahnung und der Androhung eines Amtsenthebungsverfahrens. (…) Das Gremium setzt nun darauf, dass die Gerichte den Arbeitgeber in die Schranken weisen.” Pressemeldung des Betriebsrats der HAG vom 02.10.2017 dokumentiert bei Arbeitsunrecht samt dem Verweis auf die Hintergründe externer Link
  • Kurzbericht von der Gerichtsverhandlung am 24.6.2916: Betriebsräte der HAG wegen Abmahnung vor Gericht
    Die ‚Arbeitgeberseite hat zwei neue Anträge eingereicht, einen zur Impressumspflicht, einen Antrag auf grobe Pflichtverletzung durch den BR nach §23 BetrVG. Es kam zu keiner Entscheidung heute. Der Richter strebt einen Vergleich an, den er ausformulieren wird. Dieser wird beinhalten, dass der BR sich verantwortlich im Sinne des Presserechts für die Inhalte der BR-Zeitung kennzeichnen muss und die Abmahnungen aus den Personalakten entfernt werden.
    Die für uns wichtigere Frage, ob die Veröffentlichung der Text in der BR-Info legitim waren, will der Richter nicht entscheiden, da drückt er sich. Wir haben den zweiten Antrag der Arbeitgeberseite auf grobe Pflichtverletzung nun unterstützt, um in der Frage mehr rechtliche Klarheit zu bekommen. Die Entscheidung, ob aber vielleicht doch der Vergleich des Richters angenommen wird, ist dem jetzt aber noch vorgeschaltet. So viel erst Mal dazu. Ausführlicherer Bericht folgt
    .” Info der KollegInnen der HAG zum Ausgang der Verhandlung vor dem Arbeitsgericht
  • [Gerichtsverhandlung am 24.6.2916] Betriebsräte der HAG wegen Abmahnung vor Gericht
    Im Juli letzten Jahres wurden in der Hamburger Assistenzgenossenschaft (HAG) sämtliche Mitglieder des Betriebsrats sowie fünf der sechs Ersatzmitglieder individuell von der Geschäftsführung abgemahnt. Am 24. Juni findet nun die Gerichtsverhandlung statt. „In der anstehenden Verhandlung geht es zum einen um die Legitimität dieser Abmahnungen, aber vor allem um die Frage, wie weit das Informationsrecht und die Meinungsfreiheit des Betriebsrates eingeschränkt werden darf“, erklärt Sinje Ludwig, Betriebsratsvorsitzende der HAG…” Pressemitteilung des Betriebsrats der Hamburger Assistenz-Genossenschaft e.G. vom 16.06.2016 – Kommt zahlreich und unterstützt den Betriebsrat der HAG gegen die Einschüchterungsversuche der Geschäftsführung und die Behinderung von Betriebsratsarbeit: Freitag, 24. Juni, 10.00 Uhr, Arbeitsgericht Hamburg, Osterbekstraße 96, 22083 Hamburg, 1. Stock, Saal 119
  • Hamburger Sozial-Dienstleister verschickt Massen-Abmahnung wegen Betriebsrats-Info | Gütetermin ergebnislos
    Am Dienstagmorgen erschienen im Hamburger Arbeitsgericht einige UnterstützerInnen des Betriebsrates der HAG (Hamburger Assistenz Genossenschaft). Wir mußten in einen größeren Saal umziehen, damit das Recht auf Öffentlichkeit gewahrt blieb. (…)Nach über einstündigem Palaver zwischen dem Vorsitzenden Richter und den beiden Anwälten, bei dem der Richter nur mehrfach empfehlen konnte, daß Geschäftsleitung und Betriebsrat mehr kommunizieren sollten, sagte er den nächsten Termin an: April 2016…” Zwei Berichte aus dem Gerichtssaal vom 7.12.2015 bei Arbeitsunrecht externer Link
  • „Das war ein Angriff auf unser Informationsrecht gegenüber der Belegschaft!“
    Aufgrund eines Artikels in der Betriebsrat-Zeitung wurden 15 Betriebsräte der Hamburger Assistenz-Genossenschaft (HAG) abgemahnt. Am 2. Dezember findet nun die Güteverhandlung vor dem Hamburger Arbeitsgericht statt.

„Warum sollten in einem betriebsrätlichen Info-Blatt nicht Geschichten aus der Arbeitswelt unseres Unternehmens zu lesen sein, die von Grenzerfahrungen berichten?“, fragt sich Sinje Ludwig, Betriebsratsvorsitzende der Genossenschaft und fügt hinzu: „Die BR-Info ist unser Beitrag zur betriebsinternen Öffentlichkeit!“ Die Arbeitnehmervertretung sieht sich durch die individuellen Abmahnungen der Mitglieder eines kollektiven Gremium vom Unternehmen ungerechtfertigt angegriffen.

Anlass dafür boten zwei anonymisierte Texte, die in der Publikation BR-Info erschienen sind. Der eine berichtet von einem Ladendiebstahl, den ein Rollstuhlfahrer unter Hilfestellung seines Assistenten beging. In der anderen Geschichte wird der Lebensgefährte einer Rollstuhlfahrerin sexuell übergriffig. Die in den Texten beschriebenen Personen seien zwar dem Betriebsrat bekannt, jedoch seien die Handlungen strafrechtlich betrachtet längst verjährt, die erzählten Geschichten „Erfahrungsmaterial, nichts weniger als Lehrstücke über Grenzerfahrungen in diesem Job“, sagt Karl Schaaf, stellvertretender Vorsitzender des Gremiums.

Die Geschäftsführung begründet die Abmahnung damit, die Betriebsräte hätten den Betriebsfrieden gestört und der HAG Schaden zugefügt. Zudem unterstellt die Unternehmensleitung den Arbeitnehmervertretern mit der Publikation einen Generalverdacht gegenüber den assistenznehmenden Kunden der Genossenschaft zu streuen. Dieser besteht darin, dass sozusagen verallgemeinert Rollstuhlfahrer ihre persönlichen Assistentinnen in Straftaten hineinziehen und diese sexuell belästigen. Solche Anschuldigungen will der Betriebsrat der HAG nicht auf sich sitzen lassen. Bei der Veröffentlichung sei es überhaupt nicht darum gegangen, „die HAG und allgemein Menschen mit Behinderung in ein schlechtes Licht zu rücken“, sagt Schaaf. Vielmehr sei das einzige Anliegen gewesen, „Kolleg/innen zu informieren, welche Grenzsituationen in der Assistenz passieren können!“ Die Geschichten seien Fallbeispiele, wie sie in jeder Branche in Fortbildungen erzählt würden.

Zudem unterstützt der Betriebsrat der HAG voll und ganz die Aussage der Geschäftsführung, „dass schwere Missstände sofort bei den zuständigen Abteilungsleitern anzuzeigen sind!“ Der Betriebsrat schließt aus, dass Geschichten publiziert werden, die Grenzerfahrungen schildern, unter denen Kolleg/innen aktuell leiden. „Dafür gibt es andere – direkte Wege!“.

Die Betriebsräte der HAG hatten gegen das Vorgehen ihrer Geschäftsführung gerichtliche Schritte eingeleitet. Die rechtliche Absicherung der betriebsinternen Öffentlichkeitsarbeit von gewählten Arbeitnehmervertretungen ist gerichtlich immer wieder bestätigt worden. Eine Geschäftsführung müsste eigentlich über diese Rechte im Bilde sein. „Dies war ein Angriff auf unser Informationsrecht gegenüber der Belegschaft“, vermutet BR-Vorsitzende Ludwig. Sie sieht dahinter einen Akt der Einschüchterung. „Die wollen uns Angst machen, damit unsere BR-Info, unser Sprachrohr, das den Geist der freien Aussprache atmet, sich selbst thematisch und inhaltlich beschränkt!“ Ludwigs Fazit lautet: „Mit den Abmahnungen hat die Geschäftsführung versucht, durch Repression unsere Arbeit zu behindern.

Die Anwältin der Betriebsräte, Christiane Knack, betrachtet die Publikation als einen vom Betriebsverfassungsgesetz gedeckten Zweck. Aus ihrer Sicht geht der Vorwurf „Störung des Betriebsfriedens“ ins Leere. Sie betrachtet den Vorgang als „rechtswidrige Einschüchterung.“ Die Unternehmensleitung habe rechtswidrig in die Selbstorganisationsrechte des Betriebsrates und in dessen Grundrecht auf freie Meinungsäußerung eingegriffen!

Die Güteverhandlung vor dem Arbeitsgericht Hamburg, Osterbekstraße 96, beginnt nächsten Mittwoch, dem 02.12.2015, um 09:40 Uhr im Saal 119.

Betriebsrat der Hamburger Assistenz-Genossenschaft e.G.
25.11.2015

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Betriebsratswahlen: Leiharbeitnehmer bestimmen mit

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Harte Zeiten erfordern starke BetriebsräteAb März 2018 geht’s los: Dann wählen Belegschaften ihre neuen Betriebsräte. Auch Leiharbeitnehmer wählen mit. Wenn sie mindestens drei Monate im Einsatzbetrieb arbeiten, haben sie das gleiche Wahlrecht wie die Stammbeschäftigten. Leiharbeitnehmer haben nicht nur einen, sondern zwei Arbeitgeber: die Zeitarbeitsfirma, mit der sie ihren Arbeitsvertrag haben – und der Einsatzbetrieb, in dem sie arbeiten. An wen nun wenden, wenn es etwas zu regeln gibt? Alle Fragen zum Arbeits- und Tarifvertrag bereden Leiharbeitnehmer mit ihrem Verleiher. Doch den bekommen sie nicht immer zu greifen. Und alles, was mit dem direkten Arbeitsplatz zu tun hat, besprechen sie mit ihrem Einsatzbetrieb. Und der verweist nicht selten auf ihren Verleiher. In solchen Fällen hilft der Betriebsrat…” IG Metall-Meldung vom 19.10.2017 externer Link

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[23. bis 25. Juni 2017 in Berlin] Tagung “Ostwind – Soziale Kämpfe gegen Massenentlassungen und Betriebsschließungen in Ostdeutschland 1990 bis 1994″

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Dossier

AK Geschichte sozialer Bewegungen Ost-WestVor 25 Jahren, am 20. Juni 1992, fand in der Berliner Kongresshalle am Alexanderplatz die 1.  Konferenz Ostdeutscher und Berliner Betriebsräte und Personalräte statt. Sie wurde zum Ausgangspunkt des selbstorganisierten Versuchs eines Branchen und Regionen übergreifenden Widerstandes von Belegschaften in ganz Ostdeutschland gegen die von der Treuhandanstalt im Auftrag der Regierung Kohl durchgesetzte Politik der Privatisierung der ostdeutschen Wirtschaft. Dieser Versuch entsprang der – bei den Spitzen der Gewerkschaften vermissten – Einsicht von Betriebsräten, dass nur ein flächendeckender Widerstand die Kahlschlagpolitik der Treuhandanstalt stoppen kann, die innerhalb von nur wenigen Jahren zur millionenfachen Zerstörung von Arbeitsplätzen und zur weitgehenden Deindustrialisierung Ostdeutschlands geführt hat. Doch bildete die auf ihrer ersten Konferenz gegründete Initiative Ostdeutscher und Berliner Betriebsräte, Personalräte und Vertrauensleute nur die Spitze einer viel breiteren, politisch agierenden sozialen Protestbewegung von Belegschaften, Betriebsräten, Vertrauensleuten, lokalen wie regionalen Gewerkschaften in Ostdeutschland, an der auch Teile der Erwerbslosenbewegung beteiligt waren. (…) In Vorträgen, Analysen sowie Berichten von Zeitzeug/innen sollen die Ereignisse, die damals wie heute durchaus unterschiedlich bewertet wurden, vorgestellt und diskutiert werden. Wir wenden uns vor allem an eine junge Generation heutiger Aktivist/innen aus Gewerkschaften und sozialen Bewegungen sowie an Wissenschaftler/innen und Publizist/innen, die sich für die Geschichte sozialer Bewegungen interessieren und mit denen wir gemeinsam den Bogen von der Geschichte in die Gegenwart schlagen wollen…” Siehe das Programm und nun Dokumente/Kommentare:

  • Wenn zwei sich streiten, haben beide Recht? Diskussion um die Rolle von Betriebsräten New
    Eine spannende Diskussion hat sich zur Frage ergeben, ob Betriebsräte eine „Bewegung“ sein können. Wie so oft bei harten Debatten stellt sich die Frage, welcher Kontrahent hat denn nun Recht. Meine Antwort: beide. Es hängt davon ab. (…) Rechtlich scheint die Sache klar zu sein. Denn das Betriebsverfassungsgesetz betont einleitend die „vertrauensvolle Zusammenarbeit“ der Betriebsräte mit den Unternehmen und verbietet Streikmaßnahmen durch Betriebsräte:„Maßnahmen des Arbeitskampfes zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat sind unzulässig“. Dabei verkennt die Vorschrift nicht, dass Betriebsrat und Arbeitgeber unterschiedliche Interessen verfolgen. Im Gegenteil setzt das Gebot der vertrauensvollen Zusammenarbeit unterschiedliche Interessen von Arbeitgeber und Betriebsrat geradezu voraus. (…) Der selbst vom höchsten deutschen Verfassungsgericht benannte „Interessengegensatz“ zwischen abhängig Beschäftigten und Kapitaleignern ermöglicht somit Betriebsräten, ihr Amt als Möglichkeit zur Gegenwehr im Sinne der Belegschaft zu nutzen. Unerwähnt lassen die Richter, dass das Engagement für die Beschäftigten stark vom Selbstverständnis der Betriebsratsmitglieder abhängt. (…) Diese Beispiele zeigen, wie Betriebsräte Gegenwehr entwickeln können – gleichzeitig stellen Betriebsräte fest, dass ein Agieren auf betrieblicher Ebene allein nicht ausreicht. (…) Eine Vernetzung über Gewerkschaften ermöglicht Gegenwehr auf tariflicher Ebene. (…) Die Einbeziehung der Beschäftigten ist der entscheidende Faktor. Eine starke Position gegenüber den Unternehmen werden Gewerkschaften und Betriebsräte aber nur haben, wenn sie die Belegschaften beteiligen.” Beitrag von Marcus Schwarzbach vom 2.11.2017
  • Tagung »Ostwind« jagte einem Phantom nach? Zu Rolle und »Spielräumen« betrieblicher Praxis 
    express, Zeitung für sozialistische Betriebs- und GewerkschaftsarbeitIm express 7/2017 berichtete Renate Hürtgen über die vom AK Geschichte sozialer Bewegungen Ost-West organisierte Tagung mit dem Titel: »Ostwind – Soziale Kämpfe gegen Massenentlassungen und Betriebsschließungen in Ostdeutschland 1990 bis 1994«, die am 23./24. Juni in Berlin stattfand. Eingeladen war auch Rolf Geffken, der dann als Reaktion auf das Gehörte das Thema seines Vortrags änderte. Der Vortrag wie seine nun im Internet nachlesbare Begründung dafür stießen auf heftige Kritik nicht nur bei den Veranstaltern. Wir dokumentieren hier sowohl einen Ausschnitt aus Geffkens Text, eine Replik von Bernd Gehrke, Willi Hajek und Renate Hürtgen als auch einen kurzen Stimmungsbericht von der Tagung von Willi Hajek…” Artikel von Bernd Gehrke, Willi Hajek und Renate Hürtgen, erschienen in express, Zeitung für sozialistische Betriebs- und Gewerkschaftsarbeit: Ausgabe 9-10/2017
  • “Betriebsrätekampf”? Rolf Geffken zum “Gewerkschaftlichen Kampf” in Ostdeutschland in 1992-1993 – Zugleich Kritik der Tagung “Ostwind” vom Juni 2017 in Berlin 
    “In einem Land mit stark verrechtlichten Arbeitsbeziehungen und einer starken Rechtsgläubigkeit in der arbeitenden Bevölkerung steht der gewerkschaftliche Kampf, vor allem der Streik, in einem widersprüchlichen und ständigen Veränderungen unterworfenen Verhältnis zum Recht, vor allem zum Arbeitsrecht. Beide Phänomene beeinflussen sich. Aber es geschieht auf sehr unterschiedliche Weise, je nach den verschiedenen historischen Phasen. Um dem Thema vor allem auch in Bezug auf die Entwicklung in Ostdeutschland gerecht werden zu können, muss man zunächst auf die (bislang kaum untersuchten) dialektischen Beziehungen zwischen Streik, Recht und Gewerkschaften im Westdeutschland der 1950er bis 1990er Jahre eingehen. Und diese sodann mit der ostdeutschen Entwicklung am Anfang der 1990er Jahre vergleichen. (…) Eine Dialektik von Streik, Recht und Gewerkschaften kann sich nur dann entfalten, wenn es überhaupt eine relevante Gewerkschaft in der Praxis gibt, also eine über eine längere Zeit anhaltende Bewegung in Richtung auf gewerkschaftliche Gegenmacht. Im Falle Ostdeutschlands wurden vorhandene Ansätze dazu durch die Politik der Deindustrialisierung und des gigantischen Arbeitsplatzabbaus konterkariert. Auf diese Weise wurde nicht kollektive Solidarität zu individuellen Erfahrung, sondern die staatlich organisierte Einübung in Arbeitsplatzangst wurde zur wichtigsten Erfahrung der einzelnen Beschäftigten…” Beitrage von Rolf Geffken auf seiner Homepage Rat & Tat externer Link vom August 2017. Besonders interessant ist der am Ende enthaltene Nachtrag zur Genese des Textes vor dem Hintergrund der Debatte um die Institution “Betriebsrat” (bzw. Illusionen darüber) während der Tagung: “… Betriebsräte waren nie – auch nicht in Ostdeutschland 1992/1993 – Organisationen. Sie waren nie – und selbst wenn sie selbst noch so aktiv waren – eine wie immer geartete „Bewegung“. Betriebsräte waren und sind Organe außerhalb jeder Bewegung, vor allem der Gewerkschaftsbewegung. Sie standen und stehen auch außerhalb von Streiks, Demonstrationen oder Betriebsbesetzungen. Selbst w e n n sie sich zum Fürsprecher der Agierenden machen. Als Stellvertreter können sie auch keinen „Kampf“ für die Vertretenen führen…”
  • Programmänderung 
    Für die Tagung vom 23.-24. Juni 2017 des Arbeitskreises Geschichte sozialer Bewegungen Ost West liegt ein etwas verändertes Tagungsprogramm vor, siehe das ausführliche Tagungsprogramm externer Link auf der Homepage des Veranstalters

Der Beitrag [23. bis 25. Juni 2017 in Berlin] Tagung “Ostwind – Soziale Kämpfe gegen Massenentlassungen und Betriebsschließungen in Ostdeutschland 1990 bis 1994″ erschien zuerst auf LabourNet Germany.

BAG stärkt Betriebsrat im Arbeitsschutz

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MAG: Mediathek für Arbeitsschutz und Gesundheitsförderung“Mit einem Grundsatzurteil, das nun im Volltext vorliegt, hat das BAG die Rechte des Betriebsrats im Arbeitsschutz gestärkt. Auch ohne Vorliegen einer konkreten Gesundheitsgefahr greife die Mitbestimmung. Es reiche ab sofort eine Gefährdung – so die Richter. Das BAG vertrat seit geraumer Zeit die problematische Auffassung, die Mitbestimmung im Gesundheitsschutz sei eingeschränkt und verlange eine konkrete, im Betrieb nachweisbare Gesundheitsgefahr. Das war vor allem die Auffassung des Urteils vom 11.12.2012 (1 ABR 81/11). Das neue Urteil, das diese Auffassung verwirft, ist somit ein Paukenschlag für die Betriebsräte, die im Arbeits- und Gesundheitsschutz tätig sind. Ab sofort brauchen sie nicht mehr eine konkrete Gesundheitsgefahr im Betrieb nachzuweisen, um tätig zu werden. Vielmehr reichen bloße Gefährdungen aus. Damit sind vor allem die Rechte der Betriebsräte im Präventionsbereich deutlich gestärkt. Da viele Belastungen im Arbeitsleben erst langfristig zu echten Gesundheitsproblemen führen, es für die Prävention aber gerade wichtig ist, schon den ersten Signalen einer gesundheitlichen Beeinträchtigung entgegen zu wirken, ist das Urteil sehr zu begrüßen…” Beitrag vom 3. November 2017 vom und beim Bund-Verlag externer Link, siehe dazu auch den Volltext des BAG-Beschlusses vom 28. März 2017, Az. 1 ABR 25/15 externer Link

Der Beitrag BAG stärkt Betriebsrat im Arbeitsschutz erschien zuerst auf LabourNet Germany.

HUK-Coburg Hamburg: Kündigungsverfahren gegen Betriebsrat | Betroffen ist einer – gemeint sind alle

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HUK-Coburg Hamburg: Kündigungsverfahren gegen Betriebsrat | Betroffen ist einer - gemeint sind alle (ver.di HH)Im Kündigungsverfahren gegen den stellvertretenden Betriebsratsvorsitzenden Maik Studier hat die HUK-Coburg in der ersten Instanz erfreulicherweise verloren und geht in die zweite Instanz. Die HUK-Coburg hat bereits angekündigt, dass sie bei einer eventuellen Niederlage das Verfahren auch bis vor das BAG bringen will. Wir möchten mit einer breit organisierten Solidarität den Kollegen Maik Studier unterstützen damit möglichst am Montag, den 23. November 2015 um 10:30 Uhr im Landesarbeitsgericht Hamburg, Osterbekstraße 98  im Saal 419 sämtliche Stuhlreihen mit Kolleginnen und Kollegen besetzt sind. Unterstützt deshalb den Kollegen in der Auseinandersetzung und setzt mit eurer Anwesenheit ein Zeichen der Solidarität!Soli-Aufruf bei ver.di-Landesbezirk Hamburg externer Link, dort auch Solidaritätserklärungen und Hintergründe, für Informationen zur Kündigung von Maik Studier v.a. den Brief von verdi Hamburg an HUK-Coburg vom 23.9.2015 externer Link . Siehe dazu nun Berichte:

  • Auch das 4. Kündigungsschutzverfahren gegen die HUK-Coburg gewonnen New
    Auch die 4. Kündigungsschutzklage gegen die HUK-Coburg gegen die ‘krankheitsbedingten’ Kündigungen wurde gewonnen. Zahlreiche Unterstützer/innen aus der HUK-Coburg in Hamburg und aus anderen ver.di-Fachbereichen hatten sich eingefunden, um der gekündigten Kollegin beizustehen und Öffentlichkeit herzustellen. Das Gericht stellte die Sachlage schon zu Beginn des Verfahrens klar: Die Geschäftsleitung und die betroffene Kollegin haben sich angesichts erhöhter Fehlzeiten der Kollegin an ein BEM-Verfahren (Betriebliches Eingliederungsmanagement) begonnen, dieses jedoch nicht abgeschlossen. Statt das Gespräch mit der Kollegin zu suchen und die bereits eingeleiteten Maßnahmen zur Entlastung der Arbeitbedingungen und Absenkung der Fehlzeiten der Mitarbeiterin zu bewerten, habe die Geschäftsleitung die Kündigung ausgesprochen. Dies sei nicht nachvollziehbar. Die Arbeitgeberseite hatte sichtlich Probleme, dagegen zu argumentieren. (…) Aber auch dieser positive Ausgang wird sicher nicht dazu führen, dass die HUK-Coburg ihre Strategie ändert. In allen vier jetzt entschiedenen Fällen müssen wir damit rechnen, dass die H.-C. zum Landesarbeitsgericht geht, allein, um die Verfahren und die unsichere Situation in die Länge zu ziehen. Und solange Kolleg/innen von Kündigung bedroht sind, frisst sich die Angst weiter durch die Belegschaft. Und wer aus Angst krank zur Arbeit geht und damit die Krankheitsquote absenkt, trägt dazu bei, die Gewinne der HUK-Coburg steigern. Und das ist es letztlich, worum sich alles dreht.” Aus der Meldung des Landesbezirksfachgruppenvorstands Versicherungen Hamburg und Nord vom 9.11.2017 – wir gratulieren!
  • Die nächsten Arbeitsgerichtstermine 
    für die beiden noch anstehenden Klagen: –  Dienstag, 17.10.2017, 9:00 Uhr, Saal 119 und Donnerstag, 09.11.2017, 13:00 Uhr, Saal 112. Alle Termine finden im Arbeitsgericht Hamburg, Osterbekstraße 96 statt.Treffpunkt eine halbe Stunde vor Prozessbeginn
  • HUK-Coburg: Auch die zweite Kündigungschutzklage am 21.9. gewonnen 
    Nach den 7 krankheitsbedingten Kündigungen allein in Hamburg war am 21.9.2017 auch die zweite Klage einer Kollegin der HUK-Coburg in Hamburg gegen ihre krankheitsbedingte Kündigung erfolgreich. Ca. 10 Kolleg/innen von der HUK-Coburg, aus weiteren Versicherungsbetrieben und auch anderen Fachbereichen waren gekommen und haben ihre Solidarität zum Ausdruck gebracht. Ähnlich wie bei dem Verfahren am 19.9. trug der Arbeitgeber Fehlzeiten der betroffenen Kollegin aus den letzten Jahren vor. Die Kollegin ist seit 30 (!) Jahren bei der HUK-Coburg beschäftigt und ist wegen krank machender Arbeitsbedingungen und immer weiter steigendem Arbeitsstress des öfteren krankheitsbedingt ausgefallen. Obwohl die Fehlzeiten der Kollegin zuletzt deutlich geringer geworden sind und das eingeleitete BEM-Verfahren (betriebliches Eingliederungsmanagement) noch nicht abgeschlossen war, hat die HUK-Coburg sich dazu entschlossen, die Kollegin zu ‘entsorgen’ und die Kündigung ausgesprochen…” Aus der Meldung des Landesbezirksfachgruppenvorstands Versicherungen Hamburg und Nord
  • Arbeitsgerichtstermin am 19.9.2017: Kündigungsschutzklage stattgegeben
    Der erste Arbeitsgerichts-Kammertermin in dieser Sache hat heute, am 19. September 2017 stattgefunden. ver.di hatte dazu aufgerufen, den Kollegen von der HUK-Coburg, dessen Klage heute verhandelt wurde, zu unterstützen. Insgesamt sind 18 Kolleg/innen von der HUK-Coburg, aus weiteren Versicherungsbetrieben und auch anderen Fachbereichen gekommen und haben ihre Solidarität zum Ausdruck gebracht. Der Arbeitgeber hatte Fehlzeiten des betroffenen Kollegen aus vergangenen Jahren vorgetragen und behauptet, dass diese für die HUK-Coburg nicht tragbar seien. Demgegenüber hat der Anwalt (Jens Gäbert von Bertelsmann & Gäbert), der den Kollegen vertritt, ausgeführt: Die Fehlzeiten hätten bestimmte Ursachen gehabt, diese Ursachen seien inzwischen beseitigt. Deshalb könne man von einer positiven Gesundheitsentwicklung des Kollegen ausgehen. Die Gegenseite (HUK-Coburg) ignorierte diese Darstellung  vollständig. Stattdessen unterbreiteten der anwesende Geschäftsstellenleiter der HUK-Coburg in Hamburg sowie der die HUK-Coburg vertretende Anwalt ein vergiftetes und wirklich sittenwidriges ‘Angebot': Der Mitarbeiter solle 2018 ein Jahr zur Probe arbeiten. Wenn seine Fehlzeiten dann deutlich unter 6 Wochen liegen würden, könne man ihn weiter beschäftigen. Sollten die Fehlzeiten aus Sicht der HUK-Coburg zu hoch sein, würde das Arbeitsverhältnis Ende 2018 beendet. Dieses ‘Angebot’ würde von der Personalabteilung der HUK-Coburg in Coburg ausdrücklich unterstützt. So etwas habe ich wirklich noch nicht erlebt! Es zeigt aber, wie weit zu gehen bzw. wie tief zu sinken sie bereit sind, um ihr Personalabbauprogramm durchzuziehen. Von Seiten des Gerichts wurde dann die Frage gestellt, ob man sich auf eine Aufhebung mit Abfindung einigen könne. Der Kollege, dem gekündigt worden war, und sein Anwalt stellten klar, dass der Mitarbeiter seinen Arbeitsplatz behalten will und keiner wie auch immer gearteten Aufhebung zustimmen wird. Der Anwalt stellte den Antrag, dass das Gericht entscheiden möge, dass das Arbeitsverhältnis nicht beendet sei. Die Richterin teilte den Beteiligten mit, dass sie noch an diesem Tage entscheiden und diese Entscheidung bekanntgeben werde. Damit war nach einer Stunde Verhandlungszeit der Termin beendet. Heute nachmittag wurde dann das Ergebnis bekannt: Es ist ein Beschluss im Sinne des Klägers gegen die Beklagte (HUK-Coburg) ergangen. Der Kündigungsschutzklage ist stattgegeben worden.” Meldung des Landesbezirksfachgruppenvorstands Versicherungen Hamburg und Nord
  • Protestmöglichkeiten
    Falls ihr Vorstand und Aufsichtsrat der HUK-Coburg anschreiben möchtet, z.B. weil ihr Versicherungsverträge bei der HUK habt, mit dem Vorgehen der HUK ggü. den Beschäftigten nicht einverstanden seid und das kundtun möchtet, die Adressen:
  • Landesarbeitsgericht Hamburg bestätigt Urteil: HUK- Coburg scheitert vor Landesarbeitsgericht mit Kündigungsversuch gegen engagierten Betriebsrat
    Am heutigen Montag hat das Landesarbeitsgericht Hamburg das Urteil des Arbeitsgerichtes Hamburg bestätigt, wonach eine Kündigung gegen das HUK – Coburg Betriebsratsmitglied Maik Studier unzulässig ist. (…) Über 50 Unterstützer nahmen an der Verhandlung vor dem Landesarbeitsgericht teil, bei der die HUK- Coburg in zweiter Instanz versucht hat, den engagierten Betriebsrat loszuwerden. Die Hartnäckigkeit und die Begründung des Kündigungsvorhabens legen die Vermutung nahe, dass das Versicherungsunternehmen in diesem Fall offensichtlich gegen betriebsrätliche und gewerkschaftliche Tätigkeit vorgehen wollte. „Bei diesem Verfahren wurde versucht mit fadenscheinigen Begründungen gegen einen engagierten Betriebsrat vorzugehen“, sagt Hans – Jürgen Klempau von ver.di Hamburg. „Wir begrüßen den Richterspruch und erwarten, dass die HUK – Coburg zukünftig von solchen Manövern absieht.““ Aus der Pressekurzmeldung von ver.di Hamburg vom 23. November 2015 externer Link. Siehe auch:
  • Huk-Coburg ./. Maik Studier LAG Kammertermin
    Heute, am 23.11.2015 um 10:30 Uhr, fand der Kammertermin statt. Ich hatte davon über einen Facebook-Kontakt erfahren. Es geht um Union Busting bei der HUK-Coburg…” Bericht mit Bildern von Margit Ricarda Rolf vom 23. November 2015 im Blog der Mobbing-Zentrale externer Link, siehe dort ein up-date vom 24. November 2015: “Ich habe inzwischen einen Hinweis erhalten, dass bei der HUK-Coburg Kollegen angehalten werden, andere Kollegen zu bespitzeln. Wir werden dem nachgehen. Sollte sich der Verdacht erhärten, werden wir uns nicht zurückhalten, auch Namen zu nennen.

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Justiz prüft VW-Betriebsratsbezüge: Erhielt der oberste Arbeitnehmervertreter zu viel Geld?

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"IGitt Metall" aus der ZDF-Anstalt vom 16.05.2017“…Wieder einmal hat die Justiz Europas größten Automobilhersteller im Visier. Diesmal soll nicht etwa zu viel Abgas aus dem Dieselauspuff entwichen, sondern zu viel Geld aus der Lohnkasse des Volkswagen-Konzerns geflossen sein – und zwar auf das Konto des Betriebsratsvorsitzenden Bernd Osterloh, der auch im Präsidium des VW-Aufsichtsrates sitzt. Nicht gegen den 60-Jährigen selbst richten sich die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Braunschweig, sondern gegen ehemalige und aktive Manager der Unternehmensspitze. Die Bezüge, die sie dem Arbeitnehmervertreter bewilligten, sind nach Ansicht der Anklagebehörde zu hoch gewesen. Ehe Spekulationen aufkommen konnten, hat Osterloh jetzt selbst sein Einkommen offen gelegt. Rund 200 000 Euro jährlich erhalte er als Grundvergütung, darüber hinaus einen vom Erfolg des Unternehmens abhängigen Jahresbonus. Beides zusammen habe sich im höchsten Fall einmal auf 750 000 Euro Jahreseinkommen summiert. Weitaus mehr Geld hätte er als Mitglied des Vorstands verdienen können. Ende 2015 hatte ihm der Konzern einen Platz in dem Gremium angeboten – als Personalchef des Konzerns. Doch Osterloh verzichtete auf den Posten, der seinem Inhaber immerhin mehrere Millionen Euro Jahresgehalt verspricht. Waren die Bezüge des obersten Arbeitnehmervertreters bei VW gegenüber einem solch fürstlichen Salär wirklich zu hoch? Gibt es Grenzen, sogar strafrechtlich relevante, für die Entlohnung eines Betriebsratschefs? Mit dieser Frage wird sich die Staatsanwaltschaft wohl jetzt beschäftigen müssen…” Beitrag von Hagen Jung bei neues Deutschland vom 16. Mai 2017 externer Link, siehe dazu auch interessante Hintergründe:

  • Verdacht auf Untreue und Steuerhinterziehung: Büros von VW-Managern durchsucht – Betriebsräte begünstigt? New
    Die Staatsanwaltschaft nimmt die Konzernführung ins Visier. Diesmal geht es nicht um den Abgasskandal – sondern um die Bezahlung von Arbeitnehmervertretern. Der große Einfluss des Betriebsrats auf die Geschicke des VW-Konzerns hat Bernd Osterloh, den Vorsitzenden der Arbeitnehmervertretung, zum Millionär gemacht. In besonders guten Jahren kassierte Osterloh bis zu 750000 Euro, hinzu kamen – zum Beispiel im vergangenen Jahr – gut 250000 Euro für sein Aufsichtsratsmandat. Letztere überwies der 61-Jährige, wie bei der IG Metall meist üblich, an die gewerkschaftsnahe Hans-Böckler-Stiftung. Es blieben ihm in der Branche beispiellos üppige Bezüge. Ob sie zu hoch sind und bei VW alles mit rechten Dingen zugeht, beschäftigt schon seit einigen Monaten die Staatsanwaltschaft Braunschweig. Sie geht dem „Anfangsverdacht der Untreue“ nach. Am Mittwoch gipfelten die Ermittlungen in einer Razzia (…) Es steht der Vorwurf der Steuerhinterziehung im Raum: Wenn VW Osterloh zu viel Geld gezahlt hat, könnte das Unternehmen auch zu hohe Betriebsausgaben angesetzt und damit zu wenig Steuern gezahlt haben. (…) „Wir gehen ebenso wie Volkswagen unverändert davon aus, dass das vom Unternehmen festgelegte Gehalt von Bernd Osterloh im Einklang mit den rechtlichen Vorgaben steht“, ergänzte ein Betriebsrats-Sprecher. In Wolfsburg wird argumentiert, Osterloh übernehme in herausragender Weise Verantwortung für die Belegschaft und den gesamten Konzern und müsse deshalb auch entsprechend bezahlt werden…” Artikel von Henrik Mortsiefer vom 15.11.2017 beim Tagesspiegel online externer Link
    • ManagerMagazin online schreibt dazu am 15.11.2017 externer Link unter dem Titel “Vergütung des VW-Betriebsratschefs in der Kritik: Razzia bei Volkswagen wegen Luxus-Gehalt für Osterloh”: “… Der Betriebsrat hatte erklärt, Osterloh sei korrekt eingruppiert worden. Die Vergütung für freigestellte Betriebsräte richtet sich nach dem Gehalt, das bei vergleichbarer Laufbahn und Verantwortung in einem Unternehmen gezahlt wird. Der Betriebsratschef selbst gelte weiterhin als Zeuge, nicht als Beschuldigter, ergänzte der VW-Sprecher. Ins Rollen gekommen war der Fall durch eine Strafanzeige. (…) [Sprecher des Konzernbetriebsrats:] “Hätte er zuletzt das Angebot, Personalvorstand des Konzerns zu werden, angenommen, wäre seine Vergütung heute um ein Vielfaches höher.” Stattdessen habe sich Osterloh dafür entschieden, sich weiterhin für die Belegschaft einzusetzen…” Die Frage ist wie immer, ob sich dabei ein Unterschied bemerkbar macht…
  • Betriebsrat, nicht Volksrat
    “Der Spiegel macht sich Sorgen um die Vergütungshöhe von Betriebsräten. Aber leider nur im Zusammenhang mit VW und ohne jeden sachlichen Zusammenhang mit der Funktion eines Betriebsrates. Blickt da Neid durch? (…) Eines kann man schon von vornherein sagen: an Produktivitätsentwicklungen sind die Vergütungen in den betrieblichen Top-Etagen nicht geknüpft. Es muss also ein interessanter innerbetrieblicher Selbstfindungsprozess sein, der zu „Eingruppierungen“ von Spitzenpersonal in der Gehaltstabelle führt. Dabei können wir zunächst sowohl den Managern wie auch den Konzernbetriebsräten positiv unterstellen, dass sie für das Unternehmen in dem sie tätig sind, nur das Beste wollen. Was auch immer das ist. Denn beide Gruppen sind dem Wohl des Unternehmens verpflichtet. (…) Es kann aber nicht davon ausgegangen werden, dass das, was dem Wohl des Unternehmens dient, auch automatisch dem Allgemeinwohl dient. Da ist der Fall VW nun in der Tat ein prächtiges Beispiel…” Kommentar von Hardy Koch vom 19. Mai 2017 bei Makroskop externer Link. Der Kommentar bezieht sich auf den Beitrag “Untreue-Ermittlungen bei VW – Ausgang unklar, Schaden gewiss” von Kristina Gnirke und Michael Kröger vom 15. Mai 2017 bei Spiegel online externer Link
  • VW-Betriebsrat-Chef Osterloh erhält bis zu 750.000 Euro im Jahr
    Dass die Betriebsratsvorsitzenden großer Konzerne unverschämt viel Geld verdienen, ist ein offenes Geheimnis. Dennoch überraschen die konkreten Zahlen, die hin und wieder an die Öffentlichkeit gelangen, immer wieder. So auch jetzt, nachdem bekannt geworden ist, mit welchem Salär der Gesamtbetriebsratsvorsitzende des VW-Konzerns, Bernd Osterloh, bedacht wird. Sein Grundgehalt von rund 200.000 Euro im Jahr ist durch Boni auch schon mal auf 750.000 Euro gestiegen, das sind 62.500 Euro im Monat. (…)  Als Osterloh 2005 die Nachfolge Volkerts antrat, betonte er, bei ihm gelte das „Prinzip der gläsernen Kasse“. Sein Gehalt bezifferte er zu diesem Zeitpunkt auf 6500 Euro brutto monatlich oder 78.000 Euro im Jahr. Das dürfte das „normale“ Gehalt als „einfacher Betriebsrat“ gewesen sein, bevor er ein Jahr zuvor Stellvertreter Volkerts geworden war. Bereits 2008 äußerte sich Osterloh erneut über sein Gehalt. Es war innerhalb von drei bis vier Jahren auf 120.000 Euro gestiegen. Weitere sieben Jahre später betrug das Grundgehalt bereits 200.000 Euro – auch ohne Boni eine Gehaltssteigerung von 256 Prozent in zwölf oder dreizehn Jahren. Mit Boni „lag mein Jahresgehalt einmal bei rund 750.000 Euro“…” Artikel von Dietmar Henning vom 16. Mai 2017 bei World Socialist Web Site externer Link mit interessanten Hintergründen zu den Personal-Vorständen, die traditionell auf Vorschlag der Gewerkschaft IG Metall ernannt werden, sowie zur Rolle der IG Metall bei VW…
  • VW-Betriebsratschef Bernd Osterloh sagt im Interview: „Ginge es mir ums Geld, wäre ich nicht mehr Betriebsratschef“
    “Die Staatsanwaltschaft Braunschweig ermittelt gegen Personalverantwortliche des Volkswagen-Konzerns. Hintergrund ist der Vorwurf, Betriebsratschef Bernd Osterloh werde zu gut bezahlt…” Osterloh selbst dazu: ” „Ich habe keine Lust auf ein Versteckspiel.“…” Interview von Armin Maus vom 12. Mai 2017 bei der Braunschweiger Zeitung online externer Link (um den Inhalt vollständig lesen zu können, benötigt man einen kostenpflichtigen Zugang)
  • Wir erinnern an die VW-Affäre 2005 im LabourNet-Archiv. Dazu unsere damaligen Unzitate:
    • Unzitat des Tages 15.7.05: Auf den Belegen, die Gebauer abgezeichnet hat stand: “Im Interesse des Unternehmens vom Gesamtbetriebsrat ausgegeben.
    • Unzitat des Tages 13.7.05:“Dennoch würde ich nicht von »Co-Management« sprechen, sondern von qualifizierter Mitbestimmung” Uwe Fritsch, Betriebsratsvorsitzender im Volkswagen-Werk Braunschweig, im Interview von Daniel Behruzi in junge Welt vom 13.7.05

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[Lebenshilfe-Gerichtstermin am 30. November in Berlin] Betriebsräte sind wichtig – wir sind nicht nichtig!

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Lebenshilfe Frankfurt e.V. gegen gewerkschaftlich aktive Kolleg*innen“Der Betriebsrat der LHS Lebenshilfe in der Schule gGmbH braucht Eure Unterstützung: Am 30. November 2017 muss sich der Betriebsrat der LHS vor dem Kammergericht gegen die Nichtigkeitsklage des Arbeitgebers verteidigen. Die LHS gehört zum Lebenshilfe-Konzern und ist mit über 600 Mitarbeitern der größte freie Träger für Schulhilfe in Berlin. Nach den Betriebsratswahlen am 13. Juli 2017 beantragte der Arbeitgeber aus unhaltbaren Gründen die Feststellung der Nichtigkeit der Wahl, um danach die Zusammenarbeit mit dem neu gewählten Gremium zu verweigern. Trotz der Tatsache, dass BR und KBR bereits einen neuen Wahlvorstand eingesetzt haben, der die Neuwahlen vorbereitet, beharrt der Arbeitgeber auf dem Verfahren – um sich so möglichst lange der Mitbestimmung zu entziehen und den gewählten Betriebsrat mürbe zu machen. Die öffentliche Verhandlung beginnt um 11:45 Uhr in Raum 236 des Arbeitsgerichts Schöneberg, Magdeburger Platz 1, 10785 Berlin Wir laden euch herzlich ein zur Beobachtung der Verhandlung und wollen anschließend im Rahmen einer kleinen Kundgebung mit heißem Tee und Glühwein mit allen Unterstützer*innen den Ausgang des Verfahrens feiern” Mitteilung vom 17. November 2017 von und bei Berliner Aktion gegen Arbeitgeberunrecht externer Link

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I-SEC / Fraport: Wann ermittelt die Staatsanwaltschaft offiziell?

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BossingAm Frankfurter Flughafen hat die Bundespolizei die Sicherheitskontrollen an den Security-Dienstleister I-SEC Deutsche Luftsicherheit GmbH ausgelagert. Die über 1.400 Beschäftigten der I-SEC haben – nach allem was man hört – einen sehr engagierten Betriebsrat (BR), der mit Nachdruck auf Verbesserungen der Arbeitsverhältnisse drängt. Gegen Untätigkeit und Verzögerungen auf Seite des Unternehmens setzt sich der BR regelmäßig mit Fristsetzungen und Einigungsstellen zur Wehr. Die Belegschaft der Security-Firma beklagt zigtausende Überstunden im Monat und einen Personalmangel von etwa 150 Personen, zudem bedenkliche Qualitätsmängel bei den Sicherheitskontrollen durch Übermüdung und unzureichende Pausenregelungen. Die I-SEC Geschäftsführung unter Glenn Murphy und Ran Langer setzte den berüchtigten Betriebsratsfresser Helmut Naujoks auf den konflikterprobten Betriebsratsvorsitzenden Mario S. und seine Kolleginnen und Kollegen an (wir berichteten am 15.9.2017). (…) Der Betriebsrat der I-SEC hat am 25.9.2017 Strafanzeige wegen Betriebsratsbehinderung (§119 BetrVG) gestellt (WaSI, 6.10.2017 [nicht mehr verfügbar]). (…) Der I-SEC Betriebsratsvorsitzende Mario S. kann derzeit wegen eines Hausverbot nicht in den Betrieb – eine Standardmaßnahme aus dem Naujoksschen Werkzeugkoffer. Auch sein Stellvertreter ist inzwischen unter Beschuss. Mario kämpft außerdem per einstweiliger Verfügung gegen die Anfechtung seines Arbeitsvertrags. (…) Aktuell ist im Betrieb ein Aushang aufgetaucht, der den I-SEC-Mitarbeiter*innen Angst machen soll. Angeblich könnte aufgrund der intensiven Betriebsratstätigkeit der Verlust des Auftrags am Frankfurter Flughafen bevorstehen….” Beitrag vom 23. November 2017 von und bei der Aktion Arbeitsunrecht externer Link. Siehe dazu neu:

  • I-SEC: Staatsanwaltschaft ermittelt wg. Betriebsratsbehinderung New
    Am 25.9.2017 hatte der Betriebsrat des Security-Dienstleisters I-SEC Deutsche Luftsicherheit GmbH Strafanzeige wegen Betriebsratsbehinderung (§119 BetrVG) gegen die Geschäftsführung gestellt. Die Staatsanwaltschaft Frankfurt hat laut Pressesprecherin Nadja Niesen Ermittlungen aufgenommen und bejaht einen Anfangsverdacht auf Behinderung der Betriebsratsarbeit. Es laufen Zeugenvernehmungen. Das bestätigte die Behörde am 23.11.2017 gegenüber der aktion./.arbeitsunrecht e.V. Die I-SEC-Geschäftsführer Ran Langer und Glenn Murphy äußerten sich auf Nachfrage der aktion./.arbeitsunrecht bislang nicht zu den Vorwürfen. (…) Mit der Bestätigung der Staatsanwaltschaft Frankfurt dürfte auch eine einstweilige Verfügung in großen Teilen hinfällig oder zumindest schwer haltbar sein, welche die Hamburger Medienkanzlei Nesselhauf  im Auftrag von I-SEC gegenüber der Gewerkschaft ver.di erwirken konnte. Diese kreiste um die Verdachtsberichterstattung des ver.di Blogs WaSi Hessen für das Wach- und Sicherheitsgewerbe gegen die I-SEC-Geschäftsführung…” Pressemitteilung vom 24.11.2017 von und bei der Aktions Arbeitsunrecht externer Link

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Kündigung von Betriebsrats- und Gewerkschaftsmitgliedern bei Travelex – ver.di sieht Fall von Union-Busting in laufender Tarifrunde

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[DGB-Kampagne] Stop Union BustingKurz vor Beginn der Tarifverhandlungen hat der internationale Wechselstubenbetreiber Travelex seinen Betriebsratsvorsitzenden und dessen Stellvertreterin in Frankfurt fristlos gekündigt. Darüber hinaus wurde auch einem Mitglied der ver.di-Tarifkommission gekündigt. Aus Sicht der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) stehen die Kündigungen im Zusammenhang mit den anstehenden Tarifverhandlungen bei Travelex und sollen die Beschäftigten gezielt einschüchtern. ver.di unterstützt und berät die betroffenen Kollegen in Frankfurt und bekämpft die Unterdrückung von Betriebsratsarbeit durch Arbeitgeber mit ihren Beratungs- und Rechtsabteilungen. (…) Travelex werde von der Rechtsanwaltskanzlei Naujoks vertreten, die immer wieder im Verdacht stünde, für ihre Mandanten mit konstruierten und in Teilen kriminellen Vorwürfen gegen vermeintlich unliebsame Betriebsratsmitglieder vorzugehenPressemitteilung vom 30.11.2017 externer Link

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AfD & Co: Nach den Köpfen nun auch in Betriebe und Betriebsräte?!

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"Migrants aren`t pushing down Wages - it`s your Boss". Kampagne der IWW in UKDie Bundestagswahl 2017 hat – leider erwartungsgemäß – nicht nur die AfD mit 12,6 % in den Bundestag gespült, vielmehr dies auch mit überdurchschnittlich 15 Prozent der gewerkschaftlich organisierten Befragten (siehe unser Dossier dazu: Zuckerbrot und Peitsche: AfD-Verein will Beschäftigte und Rentner mit sozial gefärbter Marktrhetorik ködern). Erwartungsgemäß ist diese Entwicklung, weil rechtsextreme Einstellungen unter Lohnabhängigen und insbesondere Gewerkschaftsmitgliedern keine Neuigkeit darstellen – siehe Studien hierzu seit 1999 im LabourNet-Archiv in unserer Rubrik “Gewerkschaften und die neuen alten Rechten”. Fast ebenso alt sind unterschiedliche Ansätze gewerkschaftlicher Antirassismusarbeit (DGB-Kommission Rechtsextremismus, Projektgruppen,  Kampagnen »gelbe Hand« und »Respekt!« der IG Metall, Konferenz gegen Rassismus und Rechtspopulismus von ver.di etc…) Eine Abkehr von der wettbewerbsorientierten, standortkorporatistischen Betriebs- und Wirtschaftspolitik der Gewerkschaften wurde allerdings nie ins Auge gefasst. Aber bleibt man auf seine Klientel beschränkt und auf die Nation fixiert, müssen die Ziele zwangs läufig ›wir zuerst‹ lauten… Und: Im Gegensatz zu gelben Gewerkschaften, wurde eine Neugründung von rechts ebenso wenig in den Blick genommen, wie der Betrieb als Austragungsort rechter Tendenzen (auch im LabourNet Germany gibt es dazu nur einige wenige Beiträge, wie z.B. unser Dossier „Zentrum Automobil e.V.“ – eine neofaschistische Betriebsgruppe bei Daimler Stuttgart), wozu es höchstens Anleitungen für die Pausengespräche (samt Argumentations- und Haltungstraining für Betriebs- und Personalräte) gibt. Dies wird und muss sich spätestens seit der „COMPACT-Oppositionskonferenz” am 25.11.2017 in Leipzig ändern, bei der die Gründung einer „patriotischen Gewerkschaft“ sowie eine AfD-Kampagne für eigene Kandidaten/Listen zur Betriebsratswahl 2018 ausgerufen wurden. In diesem Dossier widmen wir uns dieser innerbetrieblichen Offensive anhand vorliegender Informationen zu der geplanten Betriebsrats-Kampagne, den rechten Gewerkschaftsorganisationen sowie ersten Überlegungen zum Umgang damit:

1. Die Betriebsrats-Kampagne “Patrioten schützen Arbeitsplätze!”

  • Patrioten schützen Arbeitsplätze!
    Das Establishment hat seine Gesinnungswächter auch am Fließband, im Büro und in der Werkstatt untergebracht: Am Arbeitsplatz wachen linke Betriebsräte und Gedankenpolizisten über jedes kritische Wort. Es wird dokumentiert, befragt und schlussendlich auch gerne fristlos gekündigt. Damit ist jetzt Schluss: Um diese Willkür zu beenden, werden wir eigene Kandidaten und Vertrauensleute in den Betrieben wählen. So gewinnen wir unsere Selbstbestimmung zurück und entmachten zeitgleich das Kartell der Gesinnungswächter. Es gilt, Betriebsrat zu werden! Vom 01. März 2018 bis zum 31. Mai 2018 finden bundesweit Betriebsratswahlen statt. Jeder, der seit mindestens sechs Monaten im Betrieb arbeitet, kann kandidieren und so seinen Kollegen den Rücken stärken. Dieses Zeitfenster ist entscheidend!” Der Aufruf auf der Aktionsseite von Ein Prozent e.V.: werdebetriebsrat.de externer Link
  • Am Arbeitsplatz: Patrioten schützen Patrioten. Werde Betriebsrat!
    Jeder von uns hat mittlerweile einen Freund oder Bekannten, der seine Arbeitsstelle aus politischen Gründen verlor. Es trifft immer die kleinen Leute, deren Existenz vernichtet wird, weil sie vielleicht jeden Montag zu PEGIDA gehen, offen die Alternative für Deutschland (AfD) unterstützen oder einfach nur mit dem Kollegen in der Pause über politische Probleme reden. (…) Die selbsternannten Eliten haben ihre Gesinnungswächter auch am Fließband, im Büro und in der Werkstatt untergebracht. Diese schlimmen Zustände werden wir angehen! Was wäre, wenn wir wieder eine echte Solidarität unter den Kollegen erzeugen könnten und es eine Arbeitnehmervertretung gäbe, die dieses schändliche Spiel nicht mitmacht? Die ersten Schritte in diese Richtung sind bereits getan, wie einige erste Erfolge und Veranstaltungen gezeigt haben. Doch das ist alles nur ein Anfang. Durch die Arbeit unzähliger Patrioten und Gruppierungen verändert sich unsere Gesellschaft derzeit zum Besseren. Die alten Eliten verlieren langsam ihre Deutungshoheit. Nun muss auch die politische Beeinflussung der Wirtschaft und der Unternehmen angegangen und beendet werden…” Beitrag vom 03. November 2017 bei “Ein Prozent” externer Link
  • Compact-Konferenz in Leipzig – Rechtspopulisten wollen in die Betriebe
    Am vergangenen Samstag fand in Leipzig die jährliche Konferenz des Compact Magazins statt – Sprachrohr der neuen Rechten und AfD-nah. Zu Gast waren u.a. Pegida Gründer Lutz Bachmann, Björn Höcke und Martin Sellner, einer der führenden Köpfe der Identitären Bewegung. Vor dem Saal gab es Proteste – drinnen ging es u.a. um die Frage, ob es “Gewerkschaften von rechts” braucht. (…) Tatsächlich sei die AfD in eine Lücke gestoßen, sagt der Soziologe Klaus Dörre von der Universität Jena. Die linken Parteien hätten die Arbeiter sträflich vernachlässigt, “bei den Parlamentariern, bei den Funktionären, aber auch zunehmend innerhalb der Wählerschaft spielen Arbeiter überhaupt keine Rolle.” Das führe auch dazu, dass deren Probleme völlig unbekannt sind, dass man deren Sprache nicht mehr spricht, sagt der Wissenschaftler. Bei “Compact” startet die Höcke-nahe Rechte eine Kampagne Zu den bundesweiten Betriebsratswahlen im März will man so genannte patriotische Kandidaten unterstützen…” Beitrag vom 29.11.2017 bei MDR investigativ externer Link, siehe dazu:
    • In Leipzig fand am 25.11.2017 die „COMPACT-Oppositionskonferenz” externer Link mit u.a. Björn Höcke und Jürgen Elsässer statt. Ein dreiviertel-stündiger Punkt dort war: „Den Widerstand in die Betriebe tragen. Referent: Oliver Hilburger, oppositioneller Betriebsrat bei Daimler-Benz”. Siehe den Auftritt von Oliver Hilburger (BR bei Daimler Stuttgart) v.a. von 33. bis 56. Minute im Video der Veranstaltung bei COMPACT externer Link . Einige Zitatte daraus: „linke Deutungshoheit in den Betrieben“: „Die Antifa ist bis in die höchsten Ebenen der Gewerkschaften aufgestiegen.“ Das ist gefährlich! Damit muss Schluss sein!”, “EinProzent hat die Kampagne “Werde Betriebsrat” angestossen, wir werden es im Hintergrund unterstützen”. Hilburger holt nach der Rede auf die Bühne 3 Mitkämpfer von BMW Leipzig, einen BR bei Opel (wo?) und jemand von AMG.
      Elsässer zihet das Fazit: “Neue Front für unseren Kampf eröffnet”, “Alle Räder stehen still, wenn der blaue Arm es will”  und es wird aufgerufen, auf der nächsten Demo gegen den Arbeitsplatzabbau bei Siemens in Görlitz (“blaues Kernland”)  sollen “alle blauen” die nächste IGM-Demo übernehmen…

2. Rechte Gewerkschaftsorganisationen

  • Zentrum Automobil e.V.: Aus der Selbstdarstellung von »Zentrum Automobil e.V.« externer Link:  An unserer Seite: erfahrene Profis!
    “… Die linken Gewerkschaften werden sich die Macht nicht einfach nehmen lassen: Seit Jahren sitzen ihre Betriebsrats-Fürsten mit satten Gehältern in den Chefetagen und intrigieren um die Macht. Doch es gibt eine Alternative: Bereits seit 2011 kümmert sich die oppositionelle Arbeitnehmervertretung »Zentrum Automobil e.V.« um die Interessen der Stuttgarter Daimler-Belegschaft im Werk Untertürkheim.  Die erfahrenen Betriebsräte um den Vorsitzenden Oliver Hilburger wissen genau, worauf es ankommt: Bei der Betriebsratswahl 2014 konnte die oppositionelle Gewerkschaft rund 10 % der Stimmen (1.400 Wähler) auf sich vereinen und vier Mandate erreichen. Weitere Betriebsräte in Leipzig, Rastatt und Stuttgart haben sich der Gewerkschaft nun angeschlossen. Mit dieser Opposition müssen die Bosse täglich rechnen! In einer einzigartigen Kooperation arbeiten jetzt die Betriebsräte von »Zentrum Automobil« mit »Ein Prozent« zusammen, um unsere Arbeitsplätze zu sichern…” Siehe dazu unser Dossier „Zentrum Automobil e.V.“ – eine neofaschistische Betriebsgruppe bei Daimler Stuttgart
  • Selbstdarstellung von „EinProzent”: „Die Bürgerinitiative „Ein Prozent“ versteht sich als professionelle Widerstandsplattform für deutsche Interessen.“  Ihre Auffassung zu Gewerkschaften: „Gewerkschaften in Deutschland vertreten im Regelfall nicht mehr den Arbeiter, sondern die Aktionäre. Sie selbst verdienen horrende Summen und nennen sich „sozial“. Statt sich für die Interessen der kleinen Leute einzusetzen, streben ihre Funktionäre nach politischer Macht und machen gemeinsame Sache mit dem Establishment.“ Einen Eindruck von der nationalistischen Einstellung und Stoßrichtung von „EinProzent” gibt ihre Homepage samt Blog externer Link
    • Siehe für Abgrenzung zu DGB-Gewerkschaften und vermeintlich “oppositionellen” Forderungen: “Linke Gewerkschaften – von den Konzernen gekauft”
      Gewerkschaften in Deutschland vertreten im Regelfall nicht mehr den Arbeiter, sondern die Aktionäre. Sie selbst verdienen horrende Summen und nennen sich „sozial“. Statt sich für die Interessen der kleinen Leute einzusetzen, streben ihre Funktionäre nach politischer Macht und machen gemeinsame Sache mit dem Establishment. (…) Früher waren Gewerkschaften unabhängig, oppositionell und frech – heute sind sie vom System des Parteienkartells abhängig, angepasst und träge. Große Gewerkschaften wie die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (Ver.Di), die umstrittene Industriegewerkschaft Metall (IG Metall) oder der Dachverband namens Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB) stecken mit den etablierten Parteien unter einer Decke. Statt dem Wohl der Arbeiter in den Betrieben zu dienen, haben die Gewerkschaften ihre Prinzipien für Macht und Geld verraten. Fakt ist, dass ohne die Interessengemeinschaft von Gewerkschaften und Parteien die großen sozialen Verwerfungen der vergangenen zwanzig Jahre nicht geschehen wären. (…) Während sich Gewerkschaftsführer wie Bsirske utopische Managergehälter genehmigen, müssen viele Angestellte mit „Tagelöhnerei“ über die Runden kommen: Unternehmen beschäftigen mit Leiharbeitern keine Menschen mehr, sondern nur noch austauschbare Billiglöhner – gesichtslos und ohne Biographie, ohne Krankheit oder Urlaub, jederzeit ersetzbar. Das alles geschieht mit schweigender Zustimmung der Gewerkschaften! Zwar ist Leiharbeit in den letzten Jahren zunehmend reglementiert worden, doch die Gewerkschaften hebeln mit sogenannten Öffnungsklauseln und juristischen Hintertürchen zugunsten der Eliten jedweden Arbeiterschutz aus: Politik und Arbeitgeberverbände forderten eine maximale Leiharbeitszeit von 18 Monaten, die Gewerkschaften hingegen nur 12 Monate, geeinigt hat man sich dann auf volle 48 Monate! Sieht so der etwa Kampf für die Interessen der Angestellten aus?…” Beitrag vom 16. November 2017 im Blog von „EinProzent” externer Link
    • EinProzent und die rechte Scheingewerkschaft
      Im Rahmen der Compact-Konferenz, die am 25. November 2017 im Raum Leipzig stattfinden soll [1], soll nach Ankündigung des rechten Geldakquiseprojekts „EinProzent für unser Land“ [2] eine „patriotische Gewerkschaft“ gegründet werden. Vordergründiges Ziel dieser Scheingewerkschaft ist der „Schutz von Patrioten“, so heißt es im „EinProzent“-Newsletter vom 13. November 2017. (…) „Zentrum Automobil e.V.“ dient „EinProzent“ als Vorbild für die Gründung eines rechten Gewerkschaftsdachverbandes. Das rechte Geldakquiseprojekt stellt zunächst klar den politischen Charakter in den Vordergrund. Rechte sollen vor Kündigungen auf Grund von menschenverachtenden Aussagen geschützt werden. (…) „EinProzent“ dient sich hiermit klar Arbeitgeber_innen an, in dem sie suggerieren ein Gegengewicht zu den bereits bestehenden Gewerkschaften bilden zu können und versprechen sich für die Belange der Arbeitgeber_innen einzusetzen. Kurzfristiges Ziel dieser Doppelstrategie dürfte es sein, möglichst viele Spenden zu generieren. Das mittel- und langfristige Ziel wird jedoch auch deutlich: Gemeinsam mit frustrierten Arbeitgeber_innen halbwegs schlagkräftige Gewerkschaften (allen voran die DGB-Gewerkschaften, insbesondere ver.di) deutlich zu schwächen und durch einfacher zu lenkende Organisationen zu ersetzen. Die bereits existente rechte Scheingewerkschaft (an dieser Stelle sollte der Grund für diese Begriffsverwendung deutlich geworden sein) „Zentrum Automobil e.V.“ gibt dabei die Stoßrichtung vor: Unter dem Deckmantel der effektivieren Vertretung der Arbeitnehmer_innenrechte sollen die bestehenden Gewerkschaften von zwei Richtungen unter Druck gesetzt werden: Von enttäuschten (Alt-)Mitgliedern und den Arbeitgeber_innen...” Beitrag vom 14. November 2017 bei Pure Coincidence externer Link
  • “Wir rocken Deutschland in den Betrieben”: AidA | Arbeitnehmer in der AfD – “Das neue Rot der Arbeitnehmer ist blau” – http://aidabund.de/ externer Link
  •  „Alternative Vereinigung der Arbeitnehmer e.V.“ (AVA e.V.)http://www.ava-bund.de/ externer Link – wurde am 19. Februar 2015 mit Unterstützung des AfD-Landesverbandes NRW gegründet. Die AVA e. V. sieht ihre Aufgabe darin, die Arbeitnehmer als größte gesellschaftspolitische Bevölkerungsgruppe, zur aktiven Mitarbeit in der AfD zu gewinnen und an der Gestaltung einer modernen Arbeits- und Sozialpolitik mitzuwirken
  • Gewerkschaft von Rechts?
    “… Seitdem die „Deutschen Arbeitsfront“ (DAF) nach Ende des 2. Weltkrieges als faschistische Organisation verboten wurde, gab es in Deutschland keine rechte Gewerkschaft mehr – bis jetzt. Denn mit dem „Alternativen Arbeitnehmerverband Mitteldeutschlands“ (ALARM) gründete die #AfD am 1. Mai 2017 erstmals seit 1945 wieder eine völkische Gewerkschaft in Deutschland. Und genau wie ihr Vorbild versucht auch „ALARM“ soziale Kämpfe zu negieren indem stattdessen eine „Volksgemeinschaft“ konstruiert wird, die deutsche Arbeitnehmer und Arbeitgeber im „dankbaren Dienst am Vaterland“ vereinigen soll. Für die Arbeiter hat „ALARM“ also einen Leistungsethos und Nationalstolz zu bieten, anstatt Verbesserungen der Arbeits- und Lebensbedingungen. (…) „Alarm!“ ist kein ernst gemeinter Schritt, um die Lebensbedingungen der Arbeiterklasse zu verbessern. Es ist ein Versuch, die Wut über die tatsächlich bestehenden sozialen Probleme zu kanalisieren und als Unterstützung für die AfD an die Wahlurnen zu lenken. Real bestehende Missstände in den DGB-Gewerkschaften werden dabei ausgenutzt um Kritik an diesen zu üben, die präsentierten „Alternativen“ beschränken sich jedoch auf völkische Folklore und fordern „Opferbereitschaft“ von den deutschen Arbeitern. Verbesserungen am Arbeitsplatz können nur von unabhängigen und kämpferischen Gewerkschaften erstritten werden, die im Klassenkampf eindeutig auf der Seite Lohnabhängigen steht.” Beitrag von FloWo vom 27. Juli 2017 bei Diaspora externer Link
  • DGB in Sorge: AfD auf Stimmenfang im Betrieb
    “… Bei den Landtagswahlen im Saarland hatten gewerkschaftlich organisierte ArbeiterInnen überdurchschnittlich die Rechtsaußen-Partei AfD gewählt. Das ist kein Ausnahmebefund. Die Gewerkschaften sehen derweil mit wachsender Sorge, wie die AfD unter Beschäftigten Fuß zu fassen sucht – unter anderem mit Gruppen wie den »Arbeitnehmern in der AfD« oder der »Alternativen Vereinigung der Arbeitnehmer«. Man betrachte »die sogenannten Arbeitnehmergruppen innerhalb der AfD mit außerordentlich großer Skepsis und Distanz«, wird jetzt der Leiter der Ver.di-Grundsatzabteilung, Christoph Schmitz, von der »Rheinischen Post« zitiert. Schmitz verweist auf den im Kern nicht nur nationalistischen, sondern auch neoliberalen Kurs der AfD. »Aussagen von Frauke Petry zur Anhebung des Rentenalters und zur weiteren Kürzung der Renten oder von Jörg Meuthen zur Abschaffung der gesetzlichen Rente und zur Privatisierung der Alterssicherung stehen in völligem Gegensatz zu sozialpolitischen Forderungen der Gewerkschaften«, so Schmitz…” Beitrag bei neues Deutschland vom 4. April 2017 externer Link

Überlegungen zum Umgang damit

a) “… Die DGB-Gewerkschaftsführungen können sich nicht – Sozial-und Nationalpartner von Kapital und Staat, die sie sind – wirksam und grundsätzlich mit den organisierten Ausbreitungsversuchen von Rechtsextremen in die Betriebe auseinander setzen. Sie haben nämlich viele grundlegende Gemeinsamkeiten mit ihnen. Für sie sind die Rechtsextremen in erster Linie Konkurrenten, die ihnen Mitglieder wegnehmen und die den Betriebsfrieden stören, den zu bewahren sie gegenüber den Kapitalisten übernommen haben. Ihr Hauptargument ist: Ihr seid keine wahren Demokraten wie wir...”
Hinsichtlich der grundlegenden Gemeinsamkeiten sind wir natürlich einer Meinung. Der innere Zusammenhang zwischen Sozialpartnerschaft und Volksgemeinschaft wird sicherlich – auch an dieser Stelle – noch genauer herausgearbeitet werden müssen. Einige Hinweise darauf gibt es bereits in einigen der Beiträge in unserem Dossier Zuckerbrot und Peitsche: AfD-Verein will Beschäftigte und Rentner mit sozial gefärbter Marktrhetorik ködern
Die angeblichen massenhaften Entlassungen rechter Beschäftigter stellen das Hauptargument für die Kampagne zu den kommenden Betriebsratswahlen. In der Tat gibt es hier eine Koalition zwischen den DGB-Gewerkschaften und den Arbeitgebern, wobei diese zugegebenermassen ihre Ablehnung ausländerfeindlicher Äußerungen im Betrieb viel lauter bekundet haben, der Globalisierung ihrer Interessen geschuldet… Allerdings gibt es auch das Interview mit IG-Metall-Chef Jörg Hofmann: “Wer hetzt, der fliegt”. Jörg Hofmann im Gespräch mit Theo Geers vom 24.10.2015 beim Deutschlandfunk externer Link: “… [Geers] Nun haben zum Beispiel manche Arbeitgeber Mitarbeiter, die sich offen rassistisch oder menschenfeindlich geäußert haben, zum Beispiel im Internet über Twitter oder über Facebook, die haben teilweise diese Leute gefeuert, weil das eben nicht zu den Werten ihres Unternehmens passte, zu den Werten, zu denen dieses Unternehmen steht. Sollte das aus Sicht eines Gewerkschafters mehr und öfter passieren oder haben Sie bei solchen drakonischen Maßnahmen Bauchschmerzen? Hofmann: Es gibt null Toleranz gegen Rassismus. Wenn man in einem Betrieb zusammenarbeitet – und bei uns arbeiten oft Dutzende von Nationalitäten –, dann kann man nicht dulden, dass man mit rassistischen Pöbeleien, mit Fremdenfeindlichkeit einen Spalt zwischen den Belegschaften, den Kolleginnen und Kollegen zieht. Da sind wir sehr klar ganz entschieden.
Geers: Das heißt verkürzt gesagt: Wer hetzt, fliegt?
Hofmann: Wer hetzt, fliegt! Und das muss auch jedem klar sein
…”
Allerdings sind uns gar nicht so viele diesbezügliche Abmahnungen und Kündigungen bekannt (lassen uns aber gerne belehren!), zumal der Anführer der Kampagne seit ewig unbehelligt bei Daimler in Stuttgart wirken kann…

b) “… Die Ursache für das Eindringen der Rechtsextremen in die Betriebe liegt in der Unterordnung der Belegschaftsinteressen unter die der Geschäftsführung durch die Gewerkschaftsführungen und die Co-Manager. Widerständige KollegInnen, die in Richtung Klassenkampf gehen, finden in den Betrieben keinen Ort zum Andocken. Falls sie zu aktiv werden, werden sie sogar von der Sozialpartnerschaftsfront bekämpft…”
Es scheint eine unbewiesene These, ob die Rechtsextremen in den Betrieben tatsächlich mehr Klassenkampf wünschen. Bei widerständigen KollegInnen, die in Richtung Klassenkampf gehen und “sogar” von der Sozialpartnerschaftsfront bekämpft werden, waren und sind uns nur linke Oppositionelle bekannt!

c) “… Es gibt keine kämpferische Kraft in den Betrieben, an dem sich ein noch dumpfer Antikapitalismus, der sich in Wut, Ohnmacht und Leiden ausdrückt, orientieren könnte. Die Arbeiter spüren, daß diese Gewerkschaften ihre Interessen nur begrenzt oder gar nicht vertreten und suchen als Perspektive nach einer starken Kraft, einem „starken Mann“ (siehe Trump in den USA). Den Linken kommt es zu, diese starke Kraft in den Betrieben und in den Gewerkschaften zu organisieren, an der sich Kritiker und Unzufriedene orientieren können. So war es ja schon mal, als nach 1968 viele KollegInnen, besonders junge, in die kommunistischen Betriebsgruppen strömten. Damals kriegte die NPD, obwohl in vielen Landesparlamenten vertreten, in den Betrieben keinen Stich…”
Es kling oberflächlich richtig, auch wenn die Stimmungslage von 1968 nicht mit der heutigen zu vergleichen ist. Es wird aber gefährlich, wenn es dabei bleibt, wenn sich Linke “Kritikern und Unzufriedenen” als “starke Kraft” anbieten. Noch gefährlicher wird es, wenn sie die Sehnsucht nach einem „starken Mann“ zu erfüllen versuchen, anstatt emanzipatorische und solidarische Selbstbestimmung vorzuleben sowie authoritäre/rassistische Tendenzen striktens abzulehnen.

d) “… Aber die Liste „Zentrum Automobil„ bei Daimler in Stuttgart, die bei den letzten BR-Wahlen 10 Prozent erhalten hatte und schon seit acht Jahren im Werk vertreten ist, wurde in der linken Öffentlichkeit kaum beachtet und erst recht nicht analysiert. Weil man sich dann schärfer mit sozialpartnerschaftlichen Gewerkschaftsführungen und -Apparaten hätte auseinandersetzen müssen? Aber man doch lieber in Harmonie und Unschärfe zum Gewerkschaftsapparat geduldet werden wollte?...”
Hier wird (auch wenn schärfere Kritik nicht geschadet hätte) unterstellt, allein mit größerer Abgrenzung der linken Gruppierungen von den DGB-Mehrheiten im Betriebsrat hätte der Zulauf zu rechtsextremistischen Positionen verhindert werden können. Doch mag uns die Opposition zum sozialpartnerschaftlichen Kurs der DGB-Gewerkschaften einen, darf nicht vergessen und unterschlagen werden, daß dies – punktuell – die einzige Gemeinsamkeit darstellt! Wer sich bereits an der Politik des DGB, der IG Metall etc stört, wird nicht mit uns gegen Rassismus und für Internationalismus kämpfen! Dieser absolute inhaltliche Widerspruch/Gegensatz ist auch im Text gut dargestellt: “… In ihrer Kampagne bezeichnen sich die Rechtsextremen als Patrioten für Deutschland. Als Nationalisten stehen sie damit auf dem gleichen Boden wie das Kapital und die DGB-Gewerkschaftsführungen. Wir – als Internationalisten – sind die Gegner der Patrioten/Nationalisten. Die Patrioten beziehen sich nur auf die Beschäftigten in Deutschland. Wir als Internationalisten sind solidarisch mit den Ausgebeuteten in aller Welt, egal, welcher Ethnie oder Religion sie angehören! (…)  Was ist „rechts“, was ist „links“? Rechts in den Gewerkschaften sind die sozialpartnerschaftlichen Vorstände und die Co-Manager in den Betrieben, links ist eine radikale Minderheit, links ist der Ursprung der Gewerkschaften, die Organisierung gegen die Kapitalisten und links ist der Gedanke der internationalen Solidarität. Sebastian Friedrich weist in seinem Aufsatz darauf hin (link s.u.), daß der Kern des Gemeinsamen bei den Rechtsextremen die Ungleichheit ist und sich der Stärkere im Kampf gegen den Schwächeren durchsetzt. Unser Kern ist: Hilfe für die Schwächeren und internationale Solidarität...”

e) “… Wie verhalten wir uns nun konkret, wenn Rechtsextreme im Betrieb für den Betriebsrat kandidieren oder wir mit ihnen zusammen im Betriebsrat sitzen? Unsere Praxis ist es gemäß unseres Standpunktes konsequent für die Interessen der KollegInnen gegen Co-Manager und Sozialpartnerschaftsapologeten in der eigenen Gewerkschaft und gegen die Geschäftsleitung zu kämpfen. In diesen Kampf müssen wir die rechten KollegInnen einbinden. Das heißt, das wir sie nicht ausgrenzen dürfen sondern mit ihnen diskutieren und streiten müssen. Daß wir uns mit DGB-Co-Managern zusammentun, um sie aus dem Betrieb zu entfernen, wäre absolut verfehlt! Da sie auch Ausgebeutete sind, müssen wir sie als solche verteidigen! Die Elsässers, Höckes, Hilburgers, Gaulands sind die eine Sorte Rechtsextreme und unsere ausgesprochenen Feinde – aber auf den Rechtsextremismus Reingefallene sind Verwirrte aus unserer Klasse, mit denen zusammen wir gegen die Klassenfeinde zu kämpfen haben...”
Hier wird es widersprüchlich und u.U. gefährlich. Wollen wir momentan davon absehen, daß die Interessen der KollegInnen teilweise durchaus durch das Co-Management befriedigt werden, glauben wir schon, grundsätzlich das Gleiche zu meinen. Doch wie zum Teufel will und kann mensch dann die rechten KollegInnen dabei einbinden? Diskutieren und streiten sollte selbstverständlich sein, doch hat dies Grenzen, die einer “Einbindung” im Wege stehen: Wenn sich die “Reingefallenen” und “Verwirrten” nicht zum Internationalismus bekehren lassen – Rassismus ist keine schützenswerte Meinungsäußerung!  Schadet es nicht unserer Glaubwürdigkeit und Argumentationsstärke, wenn diejenigen, die Solidarität nur für Deutsche wollen, unsere unbedingte bekommen sollten???
Unkritische Interessenvertretung muss nicht bei den Nazis für “den” deutschen Arbeiter beginnen und bei den aktuellen, sagen wir mal, “Rechtspopulisten” enden, um bei blinder Verteidigung der Arbeitsplätze nationalistische Züge erkennen zu lassen…
Kündigungen sind dabei nicht unser Thema und Mittel. Hier gibt es für die Arbeitgeber eine klare Rechtsprechung und damit auch Rechtsmittel zu den Grenzen der Toleranz auch im Betrieb, denen Betriebsräte im Einzelfall nicht widersprechen müssen. Nicht in Frage kommt für uns eine Eigeninitiative der Betriebsräte – oder gar die Anmassung der Arbeitsgeberposiition, wie es IG-Metall-Chef Jörg Hofmann mit seinem “Wer hetzt, der fliegt” (s.o.) betreibt. Dies nicht zuletzt, weil es Jahrzehnte lang linke, oppositionelle AktivistInnen waren, die von dieser Selektion betroffen waren – und auch beim vorgeblichen Kampf gegen Rechts wieder verstärkt sein könnten (siehe analog dazu unsere Ablehnung neuer Zensur gegen Rechts, die sich sehr schnell auch gegen Links wenden kann im Dossier: Wie sich die Debatte um Fake News zum Problem für Presse- und Meinungsfreiheit entwickelt).
Für evtl. gekündigte Rechte gilt zudem, dass “raus aus dem Betrieb” nicht bedeutet, dass ihre Hetze  innerhalb der Klasse der Lohnabhängigen aufhört, sondern lediglich den Standort wechselt – in einen anderen Betrieb oder ins Jobcenter, aber nun dazu womöglich noch als Märtyrer.
Diese Argumente dürfen allerding keinesfalls dazu verleiten, in falsch verstandener Solidarität der Lohnabhängigen, die rechten Hetzer schonend zu behandeln!
Also: linke, klassenkämpferische KollegInnen sollten offensiv gegen Rechte vorgehen, sie im Kollegenkreis in Debatten verwickeln, ihre Argumente hören und widerlegen, ihre spalterische und für die Belegschaft schädliche Unternehmernähe aufzeigen, ggf. ihre Dummheit und Dumpfheit offenlegen, sie notfalls lächerlich machen und isolieren, andere zum Mitkämpfen gegen Rechts gewinnen… Bleiben sie bei ihrem rechten Gequatsche, nicht locker lassen. Und: Nur wenn sie sich in Widersprüche verwickeln und Unsicherheit zeigen, ist vielleicht solidarische Rücksichtnahme angebracht, da sich jede/jeder mal verrennen kann…

Siehe dazu auch im LabourNet(Archiv)

  • Rassismusfreie Zone? Gewerkschaften zwischen Antirassismuskampagnen und Standortsicherung
    Artikel von Mag Wompel – S. 64-72 des Buches “WiderstandsBewegungen. Antirassismus zwischen Alltag und Aktion”. Das von der Gruppe Interface herausgegebene Buch erschien Ende Juni 2005 bei Assoziation A

Der Beitrag AfD & Co: Nach den Köpfen nun auch in Betriebe und Betriebsräte?! erschien zuerst auf LabourNet Germany.

Universitätsklinikum des Saarlands (UKS) will Personalrätin entlassen – Solidaritätsaufruf

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Charite Kampagne „Berlin für mehr Krankenhauspersonal!“Die Leitung des UKS beabsichtigt Charlotte Matheis, Personalratsmitglied und „Aktivistin für Entlastung und mehr Personal“ wegen ihrer Personalratstätigkeit außerordentlich (fristlos) zu kündigen. Kurz vor Weihnachten, am 22.12.2017, gab der Arbeitgeber sein Anliegen auf eine außerordentliche fristlose Kündigung kund. Streitpunkt ist die Personalratstätigkeit. Charlotte Matheis hielt diese für erforderlich, die Arbeitgeberseite des UKS nicht. Anstatt dies auf normalen Wegen zu klären griff die Arbeitgeberseite zur außerordentlichen Kündigung. Ein Mittel eine unbequeme Gewerkschafterin loszuwerden. Charlotte wurde auf der Liste der Gewerkschaft ver.di in den Personalrat gewählt. Sie ist Mitglied der ver.di-Bundestarifkommission und Mitglied der Tarifkommission Entlastung am UKS. (…) Die 61-jährige Charlotte ist seit dem 01.10.1977, mit kurzer Unterbrechung, an den Unikliniken beschäftigt, sie arbeitet als Krankenpflegerin in der Anästhesie und erwarb sich insbesondere als Arbeitszeitexpertin an der Klinik einen Namen. In dieser Eigenschaft und als Mitglied der Tarifkommission Entlastung ist sie der Klinikleitung ein Dorn im Auge. Die teilfreigestellte Personalrätin ist nach einer Erkrankung auch schwerbehindert und verlangt einen leidensgerechten Arbeitsplatz. Dem kam der Arbeitgeber nicht entsprechend nach. Am heutige 29.12.17 hat der Personalrat in einer Sondersitzung sich mit der Kündigung befasst. Der Personalrat lehnte das Ansinnen des Universitätsklinikums ab. (…) ver.di hatte erst im Dezember mitgeteilt, dass die Tarifgespräche mit der Uniklinik zur Entlastung festgefahren seien. (…) Eine Vollversammlung der Gewerkschaftsmitglieder will am 17. Januar über das weitere Vorgehen entscheiden. (…) Nach Ansicht von Gewerkschaftssekretär Michael Quetting versucht man nun mit der Kündigung der Kollegin Matheis, die Beschäftigten einzuschüchtern…” Pressemitteilung vom 29.12.2017 des ver.di Landesbezirk Rheinland-Pfalz-Saarland externer Link. ver.di bittet dringend um Solidarität mit Charlotte Matheis und hat hierfür eine Aktion gestartet. Die Saarländerinnen und Saarlander sind aufgefordert ihren Unmut direkt beim kaufmännischen Direktor Ulrich Kerle kund zu tun und dort die Rücknahme der Kündigung zu fordern. Die E-Mail-Adresse lautet: ulrich.kerle@uks.eu. Die Saarländerinnen und Saarländer sollen auch ihre Solidarität an Helene Rauber, Vorsitzende des Personalrates, (helene.rauber@uks.eu) sowie direkt an Charlotte Matheis richten: (cmath@web.de)

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Lernen aus der Geschichte: Das Revolutionsjahr 1918 und die Rolle der Gewerkschaften

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Banner mit der Aufschrift "Klassenkampf statt Sozialpartnerschaft"“… Die Furcht der Herrschenden vor dem Verlust von Macht und Besitz war durchaus begründet. Daher erfüllten sie uralte Forderungen der Arbeiterbewegung wie die Einführung des Acht-Stunden-Tages, der Arbeitslosenversicherung, der Tarifautonomie und der paritätisch besetzten Schlichtungsausschüsse. Die Gewerkschaftsspitzen fühlten sich nach der Bildung einer Zentralarbeitsgemeinschaft mit den Arbeitgebern (ZAG) als »Sozialpartner auf Augenhöhe«. Sinn und Zweck dieser ZAG umriss der Stahlmanager Jakob Reichert Ende 1918. »Es kam darauf an: Wie kann man das Unternehmertum von der Sozialisierung, Verstaatlichung und nahenden Revolution bewahren?«, plauderte er aus dem Nähkästchen. »Angesichts der wankenden Macht des Staates und der Regierung gibt es für die Industrie nur in der Arbeiterschaft starke Bundesgenossen: die Gewerkschaften.« (…) Auch dies sollten wir nicht vergessen, wenn ab März bundesweit Betriebsratswahlen stattfinden. Wer aus der Geschichte lernen will, muss weiter denken: Mitbestimmung verteidigen, Selbstbestimmung erkämpfen! Wir wollen nicht nur ein Stück Brot, sondern die ganze Bäckerei!Artikel von Hans-Gerd Öfinger vom 29.12.2017 beim ND online externer Link

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Ausstand in Herberge: Mitarbeiter von Berliner Wombat’s City Hostel im Warnstreik. Gefordert werden bessere Löhne und mehr Anerkennung

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[DGB-Kampagne] Stop Union Busting“Schon zum zweiten Mal innerhalb von sechs Tagen traten die Beschäftigten des Berliner Wombats City Hostel am Freitag in einen Warnstreik Die Gewerkschaft Nahrung, Genuss, Gaststätten (NGG) hatte dafür eine Demonstration vor dem Betrieb angemeldet, an der etwa 40 Personen teilnahmen. Die NGG verlangt, dass das Unternehmen endlich die festgeschriebenen Mindeststandards des Tarifvertrags der Gewerkschaft erfüllen müsse. Seit Jahren erhalten die Angestellten nur wenig mehr als den gesetzlichen Mindestlohn von 8,84 Euro. Ebenfalls gefordert werden Überstundenzuschläge, Urlaubs- und Weihnachtsgeld und eine anständige Behandlung durch die Unternehmensführung. Nach dem Warnstreik letzten Samstag (jW berichtete) erhielten die Mitarbeiter, die in den Ausstand getreten waren, vom Unternehmen per Brief Hausverweise und Kündigungsandrohungen. Im Brief gab die Unternehmensführung an, dass es sich bei der Aktion um einen »unzulässigen Streik« gehalten habe. NGG-Sekretär Sebastian Riesner ist mit dieser Behauptung gar nicht einverstanden, wie er am Freitag gegenüber jW erklärte: »Das ist natürlich Quatsch. Der Streik ist rechtmäßig. Hier wird versucht, das Verfassungsrecht von Mitarbeitern zu kriminalisieren.« Schon seit August wird von der Belegschaft nach Tarifverhandlungen verlangt. Doch die Geschäftsleitung winkte ab und gab an, dass die Angestellten keinen Tarifvertrag brauchen würden…” Beitrag von Florian Sieber bei der jungen Welt vom 9. Dezember 2017 externer Link. Siehe dazu:

  • Hostel feuert nach Streik Beschäftigte – Der Betreiber zieht nun vors Arbeitsgericht. Er will die Betriebsratschefin loswerden. New
    “… Im Tarifkonflikt im Wombat’s City Hostel in der Alten Schönhauser Straße in Mitte hat der Betreiber seine Drohung wahr gemacht und einer Rezeptionistin nach der Beteiligung an Warnstreiks fristlos gekündigt. Zudem hat er beim Arbeitsgericht ein sogenanntes Zustimmungsersetzungsverfahren angestrengt, um auch der Betriebsratsvorsitzenden zu kündigen. (…) «Für mich ist das ein klassischer Fall von Union Busting, also dem Versuch, gewerkschaftliches Engagement in einem Betrieb zu verhindern», sagte [NGG-Sekretär Sebastian] Riesner. (…) Das Gerichtsverfahren ist für den 12. Februar angesetzt. Die NGG-Mitglieder innerhalb der Belegschaft treffen sich ebenfalls Mitte Februar zu einer Versammlung, um das weitere Vorgehen in der Tarifauseinandersetzung zu planen. Im Wombat’s City Hostel arbeiten rund 50 Menschen. Insgesamt hat die Hostel-Kette über 300 Beschäftigte in mehreren europäischen Städten. Der Standort in Berlin ist der einzige mit einem Betriebsrat.” Beitrag von Jörg Meyer vom 5. Januar 2018 auf seiner Homepage “Meyer schreibt” externer Link (der Beitrag erschien am 5. Januar auch bei neues Deutschland)

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Böse, schlechte Arbeiterrechte – Corporate Identity: Deutsche Firmen agieren im Ausland offen gewerkschaftsfeindlich

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Gewerkschaftsfeinde und Betriebsratsfresser stören“Wir glauben an ein Arbeitsumfeld, das Flexibilität, Produktivität, Fairness fördert“, schrieben zwei Topmanager des schwäbischen Automobilzulieferers Eberspächer Ende Oktober an die Beschäftigten ihrer US-amerikanischen Tochterfirma in Brighton, Michigan. „Deshalb werden wir uns in unserem Betrieb in Brighton jedem nicht gerechtfertigten Eingreifen einer Gewerkschaft in vollem legalem Umfang widersetzen, wann und wo immer wir können.“ Es gehe darum, „unseren Wettbewerbsvorteil, gewerkschaftsfrei zu sein“ zu verteidigen. (…) Mitbestimmung und vertrauensvolle Zusammenarbeit der „Sozialpartner“ sind Grundpfeiler des deutschen Wirtschaftsmodells – diese Erzählung gehört nicht nur zum Kanon der Gewerkschaften, sondern auch zum Bild, das die deutsche Automobilindustrie von sich selbst verbreitet. Doch die Realität sieht anders aus. In vielen Firmen, die sich hierzulande an die Spielregeln von Betriebsverfassungs- und Tarifvertragsgesetz halten, ist aggressive Missachtung des Rechts auf gewerkschaftliche Betätigung auf dem Vormarsch – wenn man den Blick nach Übersee richtet…” Beitrag von Jörn Boewe in der Freitag Ausgabe 51/2017 externer Link

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Hamburg: HAG mahnt 9 Betriebsratsmitglieder ab. Maulkorbversuch durch Einschüchterung – solidarische Begleitung des Gütetermins erwünscht

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Dossier

Fight Union Busters!Rund 270 Beschäftigte leisten bei der Hamburger Assistenzgenossenschaft eG (HAG) persönliche Assistenz für Menschen mit Behinderungen. Die Beschäftigten sind, das liegt in der Natur dieser anspruchsvollen Tätigkeit, besonderen Belastungen ausgesetzt. In den Wohnungen der zu betreuenden Personen sind sie auf sich selbst gestellt und leisten ihre Dienste isoliert von KollegInnen. Neun Betriebsratsmitglieder und sechs von sieben Ersatzmitglieder haben nun wegen zweier Beiträge in der Betriebsratszeitung „BR-Info“ Abmahnungen erhalten. In beiden Texten werden in anonymisierter Form grenzwertige Belastungssituationen von AssistentInnen geschildert. Die Geschäftsleitung, vertreten durch Rechtsanwalt Heinrich Geising von der Kanzlei Dornheim, sieht dadurch den Betriebsfrieden gestört und einen Schaden für die HAG. Die Betriebsratsmitglieder pochen dagegen darauf, dass im BR-Info auch kritische und belastende Arbeitssituationen beleuchtet werden müssen. Die Abmahnungen werden als Einschüchterungsversuch und Angriff auf das Informationsrecht gegenüber der Belegschaft gewertet…” Beitrag von aktion ./. arbeitsunrecht e.V. samt der Pressemeldung des Betriebsrats der HAG vom 25.11.2015 externer Link. Der Gütetermin fand am 02.12.2015 ergebnislos statt. Siehe neu dazu:

  • Gütetermin beim Arbeitsgericht Hamburg am 17.01.18: Geschäftsführung HAG vs. Betriebsräte HAG New
    Am 17.01.18 findet um 9 Uhr der Gütetermin vor dem Arbeitsgericht im Saal 324 statt. Es geht darum, dass die Geschäftsleitung der HAG die Kostenübernahme für eine “Arbeitsrecht 2″-Schulung für mehrere Betriebsräte, die bereits im letzten Sommer stattgefunden hat, verweigert. Es wird um solidarische Begleitung gebeten in der Osterbekstraße 96 (U-Bahn: Saarlandstr.).

  • Spendenaufruf von KollegInnen der HAG 
    “… Wir versuchen natürlich, uns juristisch dagegen zu wehren, obwohl auch unsere Anwält_inn_e_n inzwischen nicht mehr bezahlt werden. Es scheint uns dringend geboten, hiergegen politisch aktiv zu sein. Das verursacht zusätzliche Kosten. Zum Beispiel werden welche von uns zur Betriebsräte-Konferenz gegen Bossing, Mobbing & Co. nach Mannheim fahren; dafür entstehen uns Fahrtkosten. Wir bitten Euch hier und heute um Eure Solidarität und um Spenden, um diese zusätzlichen Kosten stemmen zu können…” Aus dem Spendenaufruf an die Gewerkschaftslinke Hamburg. Spendenkonto: Arnika Kuff, IBAN: DE 13 2004 0000 0404 1547 00, Verwendungszweck: Spende gegen Fertigmacherei
  • Arbeitgeber bedroht Betriebsratsvorsitzenden mit Amtsenthebung
    In der Hamburger Assistenzgenossenschaft (HAG) greift die Geschäftsführung den Betriebsrat zunehmend massiv an. Jüngster Akt: der Betriebsratsvorsitzende Karl S. wird doppelt abgemahnt und mit einem Amtsenthebungsverfahren bedroht. „Seit der Juni-Gehaltsabrechnung erleben wir in der HAG massive Angriffe auf unsere betriebsrätliche Selbstorganisation“, sagt Karl S., Betriebsratsvorsitzender einer Genossenschaft, deren Unternehmenszweck es ist, selbstbestimmtes Leben für Menschen mit Behinderung zu ermöglichen. Elf von zwölf in der HAG tätigen Betriebsräten wurden in ihrem Ehrenamt geleistete Stunden teilweise nicht anerkannt. Beim Vorsitzenden waren es insgesamt 36. (…) Dann kam der nächste Eklat. Wie aus heiterem Himmel erhielt der BR-Vorsitzende nun eine Dienstanweisung des Arbeitgebers. Er sollte an fünf Tagen in der Assistenz arbeiten und seine Betriebsratsarbeit ruhen lassen. „Ich hatte dem Arbeitgeber vorab mitgeteilt, an welchen Tagen ich Betriebsratsarbeit machen muss!“, sagt Karl S. Der Vorsitzende weigerte sich, der Dienstanweisung Folge zu leisten und verwies auf die Rechtslage. „Vom Gesetz her ist es klar geregelt, dass Betriebsratsarbeit vorgeht.“ Vier Wochen später kam das Schreiben des Unternehmens mit einer doppelten Abmahnung und der Androhung eines Amtsenthebungsverfahrens. (…) Das Gremium setzt nun darauf, dass die Gerichte den Arbeitgeber in die Schranken weisen.” Pressemeldung des Betriebsrats der HAG vom 02.10.2017 dokumentiert bei Arbeitsunrecht samt dem Verweis auf die Hintergründe externer Link
  • Kurzbericht von der Gerichtsverhandlung am 24.6.2916: Betriebsräte der HAG wegen Abmahnung vor Gericht
    Die ‚Arbeitgeberseite hat zwei neue Anträge eingereicht, einen zur Impressumspflicht, einen Antrag auf grobe Pflichtverletzung durch den BR nach §23 BetrVG. Es kam zu keiner Entscheidung heute. Der Richter strebt einen Vergleich an, den er ausformulieren wird. Dieser wird beinhalten, dass der BR sich verantwortlich im Sinne des Presserechts für die Inhalte der BR-Zeitung kennzeichnen muss und die Abmahnungen aus den Personalakten entfernt werden.
    Die für uns wichtigere Frage, ob die Veröffentlichung der Text in der BR-Info legitim waren, will der Richter nicht entscheiden, da drückt er sich. Wir haben den zweiten Antrag der Arbeitgeberseite auf grobe Pflichtverletzung nun unterstützt, um in der Frage mehr rechtliche Klarheit zu bekommen. Die Entscheidung, ob aber vielleicht doch der Vergleich des Richters angenommen wird, ist dem jetzt aber noch vorgeschaltet. So viel erst Mal dazu. Ausführlicherer Bericht folgt
    .” Info der KollegInnen der HAG zum Ausgang der Verhandlung vor dem Arbeitsgericht
  • [Gerichtsverhandlung am 24.6.2916] Betriebsräte der HAG wegen Abmahnung vor Gericht
    Im Juli letzten Jahres wurden in der Hamburger Assistenzgenossenschaft (HAG) sämtliche Mitglieder des Betriebsrats sowie fünf der sechs Ersatzmitglieder individuell von der Geschäftsführung abgemahnt. Am 24. Juni findet nun die Gerichtsverhandlung statt. „In der anstehenden Verhandlung geht es zum einen um die Legitimität dieser Abmahnungen, aber vor allem um die Frage, wie weit das Informationsrecht und die Meinungsfreiheit des Betriebsrates eingeschränkt werden darf“, erklärt Sinje Ludwig, Betriebsratsvorsitzende der HAG…” Pressemitteilung des Betriebsrats der Hamburger Assistenz-Genossenschaft e.G. vom 16.06.2016 – Kommt zahlreich und unterstützt den Betriebsrat der HAG gegen die Einschüchterungsversuche der Geschäftsführung und die Behinderung von Betriebsratsarbeit: Freitag, 24. Juni, 10.00 Uhr, Arbeitsgericht Hamburg, Osterbekstraße 96, 22083 Hamburg, 1. Stock, Saal 119
  • Hamburger Sozial-Dienstleister verschickt Massen-Abmahnung wegen Betriebsrats-Info | Gütetermin ergebnislos
    Am Dienstagmorgen erschienen im Hamburger Arbeitsgericht einige UnterstützerInnen des Betriebsrates der HAG (Hamburger Assistenz Genossenschaft). Wir mußten in einen größeren Saal umziehen, damit das Recht auf Öffentlichkeit gewahrt blieb. (…)Nach über einstündigem Palaver zwischen dem Vorsitzenden Richter und den beiden Anwälten, bei dem der Richter nur mehrfach empfehlen konnte, daß Geschäftsleitung und Betriebsrat mehr kommunizieren sollten, sagte er den nächsten Termin an: April 2016…” Zwei Berichte aus dem Gerichtssaal vom 7.12.2015 bei Arbeitsunrecht externer Link
  • „Das war ein Angriff auf unser Informationsrecht gegenüber der Belegschaft!“
    Aufgrund eines Artikels in der Betriebsrat-Zeitung wurden 15 Betriebsräte der Hamburger Assistenz-Genossenschaft (HAG) abgemahnt. Am 2. Dezember findet nun die Güteverhandlung vor dem Hamburger Arbeitsgericht statt.

„Warum sollten in einem betriebsrätlichen Info-Blatt nicht Geschichten aus der Arbeitswelt unseres Unternehmens zu lesen sein, die von Grenzerfahrungen berichten?“, fragt sich Sinje Ludwig, Betriebsratsvorsitzende der Genossenschaft und fügt hinzu: „Die BR-Info ist unser Beitrag zur betriebsinternen Öffentlichkeit!“ Die Arbeitnehmervertretung sieht sich durch die individuellen Abmahnungen der Mitglieder eines kollektiven Gremium vom Unternehmen ungerechtfertigt angegriffen.

Anlass dafür boten zwei anonymisierte Texte, die in der Publikation BR-Info erschienen sind. Der eine berichtet von einem Ladendiebstahl, den ein Rollstuhlfahrer unter Hilfestellung seines Assistenten beging. In der anderen Geschichte wird der Lebensgefährte einer Rollstuhlfahrerin sexuell übergriffig. Die in den Texten beschriebenen Personen seien zwar dem Betriebsrat bekannt, jedoch seien die Handlungen strafrechtlich betrachtet längst verjährt, die erzählten Geschichten „Erfahrungsmaterial, nichts weniger als Lehrstücke über Grenzerfahrungen in diesem Job“, sagt Karl Schaaf, stellvertretender Vorsitzender des Gremiums.

Die Geschäftsführung begründet die Abmahnung damit, die Betriebsräte hätten den Betriebsfrieden gestört und der HAG Schaden zugefügt. Zudem unterstellt die Unternehmensleitung den Arbeitnehmervertretern mit der Publikation einen Generalverdacht gegenüber den assistenznehmenden Kunden der Genossenschaft zu streuen. Dieser besteht darin, dass sozusagen verallgemeinert Rollstuhlfahrer ihre persönlichen Assistentinnen in Straftaten hineinziehen und diese sexuell belästigen. Solche Anschuldigungen will der Betriebsrat der HAG nicht auf sich sitzen lassen. Bei der Veröffentlichung sei es überhaupt nicht darum gegangen, „die HAG und allgemein Menschen mit Behinderung in ein schlechtes Licht zu rücken“, sagt Schaaf. Vielmehr sei das einzige Anliegen gewesen, „Kolleg/innen zu informieren, welche Grenzsituationen in der Assistenz passieren können!“ Die Geschichten seien Fallbeispiele, wie sie in jeder Branche in Fortbildungen erzählt würden.

Zudem unterstützt der Betriebsrat der HAG voll und ganz die Aussage der Geschäftsführung, „dass schwere Missstände sofort bei den zuständigen Abteilungsleitern anzuzeigen sind!“ Der Betriebsrat schließt aus, dass Geschichten publiziert werden, die Grenzerfahrungen schildern, unter denen Kolleg/innen aktuell leiden. „Dafür gibt es andere – direkte Wege!“.

Die Betriebsräte der HAG hatten gegen das Vorgehen ihrer Geschäftsführung gerichtliche Schritte eingeleitet. Die rechtliche Absicherung der betriebsinternen Öffentlichkeitsarbeit von gewählten Arbeitnehmervertretungen ist gerichtlich immer wieder bestätigt worden. Eine Geschäftsführung müsste eigentlich über diese Rechte im Bilde sein. „Dies war ein Angriff auf unser Informationsrecht gegenüber der Belegschaft“, vermutet BR-Vorsitzende Ludwig. Sie sieht dahinter einen Akt der Einschüchterung. „Die wollen uns Angst machen, damit unsere BR-Info, unser Sprachrohr, das den Geist der freien Aussprache atmet, sich selbst thematisch und inhaltlich beschränkt!“ Ludwigs Fazit lautet: „Mit den Abmahnungen hat die Geschäftsführung versucht, durch Repression unsere Arbeit zu behindern.

Die Anwältin der Betriebsräte, Christiane Knack, betrachtet die Publikation als einen vom Betriebsverfassungsgesetz gedeckten Zweck. Aus ihrer Sicht geht der Vorwurf „Störung des Betriebsfriedens“ ins Leere. Sie betrachtet den Vorgang als „rechtswidrige Einschüchterung.“ Die Unternehmensleitung habe rechtswidrig in die Selbstorganisationsrechte des Betriebsrates und in dessen Grundrecht auf freie Meinungsäußerung eingegriffen!

Die Güteverhandlung vor dem Arbeitsgericht Hamburg, Osterbekstraße 96, beginnt nächsten Mittwoch, dem 02.12.2015, um 09:40 Uhr im Saal 119.

Betriebsrat der Hamburger Assistenz-Genossenschaft e.G.
25.11.2015

Der Beitrag Hamburg: HAG mahnt 9 Betriebsratsmitglieder ab. Maulkorbversuch durch Einschüchterung – solidarische Begleitung des Gütetermins erwünscht erschien zuerst auf LabourNet Germany.

Schwarzer Freitag, 13. April 2018: Horror-Jobs gesucht! Nennen Sie uns Fertigmacher, Gewerkschaftsfeinde und Betriebsratsfresser

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Schwarzer Freitag, 13. April 2018: Horror-Jobs gesucht! Nennen Sie uns Fertigmacher, Gewerkschaftsfeinde und Betriebsratsfresser“Das Grauen kehrt zurück: Der 13. April 2018 ist wieder ein Schwarzer Freitag. An diesem Tag wird die aktion ./. arbeitsunrecht zusammen mit Unterstützer_innen in ganz Deutschland Protestaktionen gegen Horror-Jobs und schikanöse Unternehmen durchführen. Wir rufen die arbeitende Bevölkerung zum Widerstand auf: Gegen Union Buster, Fertigmacher, Betriebsratsfresser, Lohndrücker und skrupellose Profit-Maximierer! (…) Nutzen Sie die Kommentar-Funktion ganz unten für freie Meinungsäußerungen und Verbreitung unzensierter Hintergrund-Informationen! (Beleidigungen und falsche Tatsachenbehauptungen sind selbstverständlich ausgenommen.)…” Aktionsaufruf vom 15. Januar 2018 bei arbeitsunrecht in deutschland externer Link

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Kündigung von Betriebsrats- und Gewerkschaftsmitgliedern bei Travelex – ver.di sieht Fall von Union-Busting in laufender Tarifrunde

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[DGB-Kampagne] Stop Union BustingKurz vor Beginn der Tarifverhandlungen hat der internationale Wechselstubenbetreiber Travelex seinen Betriebsratsvorsitzenden und dessen Stellvertreterin in Frankfurt fristlos gekündigt. Darüber hinaus wurde auch einem Mitglied der ver.di-Tarifkommission gekündigt. Aus Sicht der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) stehen die Kündigungen im Zusammenhang mit den anstehenden Tarifverhandlungen bei Travelex und sollen die Beschäftigten gezielt einschüchtern. ver.di unterstützt und berät die betroffenen Kollegen in Frankfurt und bekämpft die Unterdrückung von Betriebsratsarbeit durch Arbeitgeber mit ihren Beratungs- und Rechtsabteilungen. (…) Travelex werde von der Rechtsanwaltskanzlei Naujoks vertreten, die immer wieder im Verdacht stünde, für ihre Mandanten mit konstruierten und in Teilen kriminellen Vorwürfen gegen vermeintlich unliebsame Betriebsratsmitglieder vorzugehenver.di-Pressemitteilung vom 30.11.2017 externer Link. Siehe dazu:

  • Travelex kündigt die vierte Mitarbeiterin. Union Busting geht weiter – Kommt zu den Gerichtsverhandlungen! New
    Nachdem am Standort Frankfurt des internationalen Wechselstubenbetreibers Travelex im November drei InteressenvertreterInnen der Belegschaft gekündigt wurden, wurde am 22.12.2017 einer weiteren Mitarbeiterin fristlos und ohne Angabe der Gründe gekündigt und sie wurde mit einem Hausverbot belegt. Wie auch bei den anderen dreien ist sie sich keiner Schuld bewusst. Vielmehr drängt sich die Meinung auf, dass Travelex jeden entfernen will, der sich für gute Arbeitsbedingungen einsetzt. Die Gekündigte hatte sich über ihre Vorgesetzte und das schlechte Arbeitsklima in ihrer Abteilung beschwert. Wenn der Eindruck entsteht, dass jeder unliebsame Mitarbeiter einfach so gefeuert werden kann, sind Arbeitnehmerrechte wie das Beschwerderecht, das die Kollegin genutzt hat, aber auch Grundrechte wie die Meinungsfreiheit und die Koalitionsfreiheit in Gefahr. Arbeitgeber erkennt die Tarifkommission nicht an. (…) Seit der letzten Betriebsratswahl wurden drei engagierte Betriebsratsmitglieder gekündigt (der erste vor ca. 2 Jahren, die anderen beiden im November), so dass jetzt Menschen in den Betriebsrat nachgerückt sind, die relativ wenige Stimmen bekamen. Der jetzige Betriebsrat wurde von Beschäftigten als „Fake-Betriebsrat“ oder „Scheinbetriebsrat“ bezeichnet, hat laut Kündigungsschreiben allen Kündigungen zugestimmt und die Beschäftigten fühlen sich nicht mehr gut informiert. Kanzlei Naujoks vertritt TravelexMeldung von und bei ver.di Bezirk Frankfurt am Main und Region vom 15.01.2018 externer Link, darin wichtig:
    • Solidarisiert Euch! Kommt zu den Gerichtsverhandlungen: 18.1.2018, 9:00 Uhr: Kündigungsschutzprozess von Manuel, Arbeitsgericht Frankfurt C2.02; 1.2.2018, 11:20 Uhr: Kündigungsschutzprozess von Maryam, Arbeitsgericht Frankfurt C3.02; 22.2.2018: Kündigungsschutzprozess von Khalil, Arbeitsgericht Frankfurt
  • Offenbach: Fristlose Entlassung von unbequemen Betriebsräten New
    Gewerkschafter kritisieren das Vorgehen von Firmen am Flughafen. Sorge bereitet auch der Versuch der AfD, eigene Betriebsräte aufzustellen. (…) Arbeitgeber gingen verstärkt gegen unbequeme Betriebsräte vor. Das berichtete Alexander Klein von Verdi Frankfurt und Region gestern auf einer gemeinsamen Jahrespressekonferenz mit DGB und IG Metall. So habe der Wechselstubenbetreiber Travelex am Frankfurter Flughafen im November 2017 den Betriebsratsvorsitzenden und dessen Stellvertreterin sowie zwei weitere Gewerkschaftsvertreter fristlos entlassen und mit Hausverbot belegt. Diese Entwicklung bereite ihm große Sorgen, sagte Klein. Nach seinen Worten lässt sich Travelex, ein internationaler Konzern mit Niederlassungen in 28 Ländern, von der Kanzlei des Arbeitsrechtlers Helmut Naujoks vertreten. Dieser ist Autor der Bücher „Kündigung von ‚Unkündbaren’“ und „Schwarzbuch Betriebsrat“...” Beitrag vom 16.01.2018 bei der FR online externer Link
  • Nach dem Geschmack der Chefs. Der Wechselstubenbetreiber Travelex versucht durch Kündigung von Betriebsräten Tarifverhandlungen zu seinen Gunsten zu beeinflussen
    Travelex ist ein internationaler Konzern, der in 28 Ländern Wechselstuben betreibt. Die deutsche Niederlassung ist mit knapp 50 Beschäftigten am Frankfurter Flughafen vertreten und hat noch weitere kleinere Standorte an den Flughäfen Hannover und Berlin-Tegel. Der Frankfurter Betrieb hat eine stark gewerkschaftlich organisierte Belegschaft, die konsequente Interessenvertreter in den Betriebsrat gewählt hat. Derzeit stehen im Betrieb Tarifverhandlungen an. Offenbar um die Verhandlungsposition der Gewerkschafter zu schwächen, wurden vor wenigen Wochen der Betriebsratsvorsitzende und seine Stellvertreterin von der Geschäftsleitung fristlos entlassen und mit Hausverboten belegt. Sie wollen diese besondere Art der Maßregelung nicht auf sich sitzen lassen. Sie sind sich keiner Schuld bewusst, die Kündigungsgründe werden in den Schreiben nicht genannt. Deshalb wehren sie sich mit Unterstützung von ver.di vor dem Frankfurter Arbeitsgericht gegen den Rauswurf. Doch bis zu einem Gerichtsbeschluss wird noch einige Zeit vergehen. Bis dahin können die beiden ihre Betriebsratsämter nicht ausüben. (…) Der Schlag des Managements blieb aber nicht auf die beiden Betriebsratsmitglieder beschränkt, die offenbar mit der höchsten Stimmenzahl in die Interessenvertretung gewählt worden waren. Auch ein weiteres aktives Mitglied der betrieblichen ver.di-Tarifkommission bekam einen Kündigungsbrief zugestellt. Damit sind zwei von vier Mitgliedern der Tarifkommission fürs erste ausgebootet…” Artikel von Hans-Gerd Öfinger vom 15.12.2017 beim ND online externer Link

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Wird ihr der Einsatz für die Beschäftigten zum Verhängnis? Bliestalverkehr will unbequeme Betriebsratsvorsitzende entlassen

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Fight Union Busters!Kathy Preuß, seit Oktober frisch gewählte Vorsitzende des Betriebsrats der Bliestalverkehr GbR in Blieskastel, soll außerordentlich (fristlos) gekündigt werden. Die Anhörung zur Kündigung ist dem Betriebsrat bereits zugegangen. Ver.di zeigt sich erzürnt und vermutet ein Kalkül der Arbeitgeberseite um den starken, neuen Betriebsrat klein zu halten. Preuß habe sich seit der Wahl vehement für die Interessen der Beschäftigten eingesetzt. Nach Berechnungen von ver.di und Betriebsrat stehen im Betrieb z.B. derzeit rund 20.000 Euro Lohnzahlungen für Zulagen und Mehrarbeit aus. „Hiermit beschäftigen sich schon Gerichte,“ sagt Christian Umlauf, zuständiger Gewerkschaftssekretär für den Verkehrsbereich im Saarland. „Der Eindruck, dass Geschäftsführer Walfried Munz Betriebsratstätigkeiten in seinem Betrieb behindert ist auch nicht vollkommen abwegig. Beispielsweise sind alle Kosten, die durch die Wahl des BR entstanden sind, bisher nicht gezahlt.“ Die Auslagen habe ver.di bisher vorgestreckt. „Jetzt soll die Vorsitzende gekündigt werden? Das ist eine Unverschämtheit für einen Betrieb der für sein Handeln auch noch öffentliche Gelder erhält,“ zeigt sich Umlauf sichtlich empört. Aktuell bekomme Preuß keine Dienstpläne und solle ihren Urlaub abfeiern. „Der Betriebsrat hat der Kündigung nicht zugestimmt! So muss nun das zuständige Arbeitsgericht am 23.01.2018 klären, ob eine gewählte Betriebsrätin aufgrund von angeblichen Vergehen fristlos gekündigt werden darf,“ ergänzt der Gewerkschaftssekretär…” Meldung vom 11.01.2018 von und beim ver.di Landesbezirk Rheinland-Pfalz-Saarland externer Link, darin auch Hintergründe. Siehe auch die Petition bei change.org für die sofortige Rücknahme der Kündigung externer Link: Solidarität mit der Betriebsratsvorsitzenden Kathy Preuß

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